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Kategorie:Wüstung im Kreis Mettmann

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Eine Wüstung im Kreis Mettmann meint:

  • Ein ehemals besiedelter Ort, der nun nicht mehr besiedelt ist. Es kann sich handeln um:
    1. Einen Ort bzw. Wohnplatz, der nun als Wald, Acker oder Weidefläche genutzt wird.
    2. Einen Ort bzw. Wohnplatz, der abgebaggert wurde (Tagebau) oder im dessen näheren Umfeld (beispielsweise heute am Rand einer Tagebaugrube) und nicht mehr existiert.
    3. Einen Ort bzw. Wohnplatz, der nun durch ein Verkehrsbauwerk überbaut worden ist.

Für besiedelte Ortsteile und Wohnplätze:

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