Kategorie:Zoo in Litauen
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Nach EU-Richtlinien bzw. deren Umsetzungen in Länderrecht gelten bereits Tierhaltungen mit mehr als 5 Wildtieren, die mehr als sieben Tage im Jahr gehalten werden, als Zoo und sind damit genehmigungspflichtig, Haustierparks hingegen nicht. Als Zoo(-Handlung) bezeichnen sich ebenfalls manche Tierhandlungen und Zirkus-Tierschauen. Diese unterschiedlichen Maßstäbe und Definitionen haben für viel Verwirrung gesorgt.
Commons: Zoos in Lithuania – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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