Kategorie Diskussion:Energiewirtschaft
Kategorie:Energiewirtschaft nach Staat
[Quelltext bearbeiten]wenn auch die Energiewirtschaft immmer globaler wird, aber wäre es nicht angebracht auch Kategorien mit Kategorie:Energiewirtschaft nach Staat mit den jeweiligen Unterkategorien zu eröffnen? --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 14:57, 3. Mär. 2010 (CET)
- Ich trage mich seit langem mit dem Gedanken, eine solche Kategorie anzulegen. Allein mit dem Namen tue ich mich noch schwer. Es ist mehr als nur Energiewirtschaft; Politik, Recht und Technik sind auch dabei. Kategorie:Energie nach Staat, analog zur englischen Kategorie Energy by country find ich allerdings nicht gut. Energie im Sinne der Physik ist nicht landesspezifisch, sie ist überall gleich. Ich tendiere zu Kategorie:Energieversorgung nach Staat. --TETRIS L 21:50, 3. Mär. 2010 (CET)
- ICh würde es aber von der anderen Seite her sehen. Ich habe bei jedem Staat eine [:Kategorie:Wirtschaft nach Staat]] und genau so wie ich eine Land- und Forstwirtschaft habe habe ich in jedem Land auch eine Energiewirtschaft, das kann ich natürlich nach Bedarf machen wie Energieversorgung - E..netze etc. -K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:38, 3. Mär. 2010 (CET)
- Der Unterschied zwischen Kategorie:Energiewirtschaft und Kategorie:Landwirtschaft ist, daß letztere die Hauptkategorie für den ganzen Fachbereich ist, der die Kategorien Recht, Technik, Politik untergeordnet sind. Im Fachbereich Energie ist das anders, hier sind Wirtschaft, Technik, Recht und Politik Parallelkategorien auf der selben Ebene. Wenn wir Energie nach Land aufschlüsseln, sollten dabei aber vorzugsweise alle diese Unterbereiche erfassen, nicht nur die Wirtschaft. In Staaten, bei denen wir genügend Artikel zur Energiewirtschaft haben, kann dann gern wieder eine Unterkategorie Energiewirtschaft nach Staat ausgelagert werden, aber das sollte nicht die Oberkategorie sein. Wir können die Oberkategorie ja Kategorie:Energiewirtschaft, -politik, -recht und -technik nach Staat nennen, aber das wäre wohl etwas unhandlich. ;) --TETRIS L 23:14, 3. Mär. 2010 (CET)
- Bei der Landwirtschaft ist eh noch ein größerer Durcheinander, denn es gib t Kategorie:Landwirtschaft, aber auch eine Kategorie:Land- und Forstwirtschaft --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:25, 3. Mär. 2010 (CET)
- PS Ich sehe ser wohl, dass auch das Recht und die Politik der Energiewirtschaft insgesamt untergeordnet sind, also keine Unterschied zu einer Wirtschaft in einem anderen Bereich. --K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 23:29, 3. Mär. 2010 (CET)
- Zur Kategorie:Land- und Forstwirtschaft hat nur Österreich eine Landeskategorie, bei Kategorie:Landwirtschaft sind es ein paar mehr, dafür fehlt Österreich. Da fehlt tatsächlich ein einheitliches System. Aber das ist nicht mein Bereich, also halte ich mich da raus. :)
- Was die Unterordnung von Technik, Recht, Politik und weiteren Fachgebieten unter den Begriff Wirtschaft angeht, kann ich nur sagen: In der Kategorie:Sachsystematik stehen die Kategorien Kategorie:Technik, Kategorie:Recht, Kategorie:Politik auch nicht unter der Kategorie:Wirtschaft, sondern daneben. Ich sehe keinen Grund, warum dies innerhalb eines Fachbereiches anders sein sollte. Problematisch sind nur solche Fachbereiche, bei denen die Endung "-wirtschaft" als traditioneller Oberbegriff für das gesamte Fachgebiet etabliert ist, wie die Landwirtschaft. Bei der Energieversorgung ist das meines Erachtens nicht der Fall. --TETRIS L 23:47, 3. Mär. 2010 (CET)
- Der Unterschied zwischen Kategorie:Energiewirtschaft und Kategorie:Landwirtschaft ist, daß letztere die Hauptkategorie für den ganzen Fachbereich ist, der die Kategorien Recht, Technik, Politik untergeordnet sind. Im Fachbereich Energie ist das anders, hier sind Wirtschaft, Technik, Recht und Politik Parallelkategorien auf der selben Ebene. Wenn wir Energie nach Land aufschlüsseln, sollten dabei aber vorzugsweise alle diese Unterbereiche erfassen, nicht nur die Wirtschaft. In Staaten, bei denen wir genügend Artikel zur Energiewirtschaft haben, kann dann gern wieder eine Unterkategorie Energiewirtschaft nach Staat ausgelagert werden, aber das sollte nicht die Oberkategorie sein. Wir können die Oberkategorie ja Kategorie:Energiewirtschaft, -politik, -recht und -technik nach Staat nennen, aber das wäre wohl etwas unhandlich. ;) --TETRIS L 23:14, 3. Mär. 2010 (CET)
- ICh würde es aber von der anderen Seite her sehen. Ich habe bei jedem Staat eine [:Kategorie:Wirtschaft nach Staat]] und genau so wie ich eine Land- und Forstwirtschaft habe habe ich in jedem Land auch eine Energiewirtschaft, das kann ich natürlich nach Bedarf machen wie Energieversorgung - E..netze etc. -K@rl (Verbessern ist besser als löschen) 22:38, 3. Mär. 2010 (CET)
nun, da ich Kategorie:Energiewirtschaft (Österreich) angelegt hab (ohne diese disk zu kennen), würde ichs systematischer vorschlagen:
- Energiewirtschaft (Staat)
- Energiepolitik (Staat) auch in Kat:Wirtschaftpolitik → Kat:Politik (sollte heutzutage aber teilweise auch in Kat:Umweltpolitik stehen)
- Energierecht (Staat) .. recht ist teilgebiet der politik
- und die energietechnkik lässt sich wohl durchwegs über die energietechnikhersteller erfassen, aber eine unterkategoeire für die anlagen wäre auch interessant, die krftwerjke stehen etwas verloren weit unterhalb Kraftwerk in Staat → Energieversorger →Energieunternehmen, auch piplines, gas- und löspeicher, umspannwerke stehen durchwegs etwas verloren in der gegend herum
- energieversorgung ist nur ein teilgebiet der energiewirtschaft
- Energiepolitik (Staat) auch in Kat:Wirtschaftpolitik → Kat:Politik (sollte heutzutage aber teilweise auch in Kat:Umweltpolitik stehen)
aber trotzdem ist sicherlich eine umfassendere benennung nicht notwendig - der themenkomplex sich aus dem inhalt --W!B: 11:15, 10. Mär. 2010 (CET)
- PS ausserdem - ausserdem fand ich Elektrizitätswirtschaft als BKS! vor, habe QS-Wirtschaft gesetzt, so ein hauptartikel ist ein skandal ;) --W!B: 11:17, 10. Mär. 2010 (CET)
- Meine Gedanken dazu:
- Energiepolitik ist heute nicht mehr in erster Linie nur Wirtschaftspolitik, sondern zu einem mindestens ebenso großen Teil Umweltpolitik, und Umweltpolitik ist kein Teilgebiet von Wirtschaftspolitik.
- Recht ist gemäß Sachsystematik kein Teilgebiet der Politik sondern ein eigenständiges Fachgebiet. Auch hier gilt: Rechtliche Bestimmungen zur Energieversorgung betreffen teilweise Energiewirtschaft und -handel, aber auch Umweltrecht und Technische Sicherheit, was nix mit Wirtschaft zu tun hat.
- Energieversorgungsbauwerke wie Kraftwerke, Pipelines, etc. sind derzeit im Kategoriezweig Energietechnik, und das ist keine Unterkategorie von Energiewirtschaft, ebenso wie Kategorie:Technik keine Unterkategorie von Kategorie:Wirtschaft ist. CatScan würde sie also bei einem Scan der Energiewirtschaft nicht finden.
- "energieversorgung ist nur ein teilgebiet der energiewirtschaft"? Welcher Teil der Energiewirtschaft gehört denn nicht zur Energieversorgung?
- Ich dachte mit "Energieversorgung" einen ganz guten Oberbegriff für Energiewirtschaft, -technik, -politik und -recht gefunden zu haben (vgl. auch die nicht von mir angelegte Kategorie:Person (Energieversorgung)). Wenn jemand einen besseren Namen für die Oberkategorie hat, bin ich für Vorschlage offen. Aber Energiewirtschaft umfasst jedenfall nicht die anderen Bereiche. --TETRIS L 11:44, 10. Mär. 2010 (CET)
- im prinzip versteh ich die einwände: es besteht aber ein unterschied
- zwischen dem thema energie an sich, das Du (?) ja in der allgemeinen Sachtemenkategorie:Energie zu erfassen gesucht hast
- und der aufschlüsselung dieses thema nach staat: denn dann ist es unweigerlich Wirtschaft (oder fällt die ein aspekt von energie ein, der dezidiert nicht wirtschaftlich ist, obwohl er nationalbezug hat?)
- daher ist, was die nationalangelegenheiten angeht, auch die trennung in technik und wirtschaft unnötig, weil die gesamte technik teil der wirtschaft ist, sogar reine technik und F&E ist ein (nationaler wirtschaftsfaktor) (zb: das netzteil Deines und meines computers ist energieversorgung, aber nicht energiewirtschaft - aber ein netzteilhersteller nach staat katalogisiert, gehört dann sehr wohl zur energiewirtschaft (kat:energietechnikhersteller), oder?)
- daselbe gilt für Recht: natürlich ist recht (als rechtslehre/wissenschaft) kein teilgebiet der politik - aber alle staatlichen bezüge zu recht sind zwangsläufig immer unter politik einzordnen (das heisst: gesetze, verordnungen - gibt es irgendwas zum thema Energierecht, das sich nicht auf rechtsquellen oder deren politische werdung bezieht? - und tatsächlich werden die rechtlichen rahmenbedingungen (gesetzte, verordungen, richtlinien) immer neben dem rechtsgebiet auch in der (nationalen) wirtschaftskategorie eingetragen - auch die technischen normen)
- zu Energie- und Umweltpolitik hast Du recht - es fragt sich nur, ob wir die in toto unter umweltpolitik eintragen können: aspekte wie die Strategische Ölreserve sind zwar reinste energiepolitik, mit umweltpolitik hat das nur periphär zu tun: ich würde da allfällig häufigere doppelkategorisierungen favorisieren, das spart stress in der abgrenzung
- fazit: schnittmengenbildung der themen energie und staat ist (imho) immer wirtschaft
- zu energiewirtschaft und -versorgung: da hab ich mich unklar ausgerückt - auch hier: was die nationalen thematiken angeht, ist die (nationale) versorgung nur ein teilgebiet des gesamten wirtschaftssektors - wär aber ganz angemessen, mal in die NACE zu schauen, was zum wirtschaftssektor jetzt genau dazugehört, unser artikel Energiewirtschaft ist dahingehend eher eine misere.. --W!B: 12:56, 10. Mär. 2010 (CET)
- im prinzip versteh ich die einwände: es besteht aber ein unterschied
- Meine Gedanken dazu:
- Die Frage, ob die Technik der Wirtschaft dient oder umgekehrt ist wie die Frage nach Huhn oder Ei. Ich denke, da ist keine klare Hierarchie von Herr und Diener auszumachen. Ebenso geht es mit Politik und Recht. Deshalb sind all diese Gebiet auch in der Sachsystematik parallel auf einer Ebene abgeordnet. Ich sehe absolut keinen Grund dazu oder Sinn darin, innerhalb eines Kategoriezweiges "… nach Staat" eine andere Hierarchieordnung zu benutzen als in der übergeordneten Sachsystematik. Im Gegenteil, ich sehe das - unanbhängig ob im Bereich Energioe oder anderswo - äußerst kritisch, da dann die Anwendung der Regeln der Mengenlehre zu Widersprüchen führen würde! Das geht nicht. --TETRIS L 14:32, 10. Mär. 2010 (CET)
- hm, solange man keine ganzen kategorien einträgt, sondern nur artikel, gibts keine probleme: Du hast aber recht, die ganze Kat:Energierecht (Staat) in energiewirtschaft einzutragen, könnte probleme machen - andererseits
- Die Frage, ob die Technik der Wirtschaft dient oder umgekehrt ist wie die Frage nach Huhn oder Ei. Ich denke, da ist keine klare Hierarchie von Herr und Diener auszumachen. Ebenso geht es mit Politik und Recht. Deshalb sind all diese Gebiet auch in der Sachsystematik parallel auf einer Ebene abgeordnet. Ich sehe absolut keinen Grund dazu oder Sinn darin, innerhalb eines Kategoriezweiges "… nach Staat" eine andere Hierarchieordnung zu benutzen als in der übergeordneten Sachsystematik. Im Gegenteil, ich sehe das - unanbhängig ob im Bereich Energioe oder anderswo - äußerst kritisch, da dann die Anwendung der Regeln der Mengenlehre zu Widersprüchen führen würde! Das geht nicht. --TETRIS L 14:32, 10. Mär. 2010 (CET)
„Der Begriff Energierecht beinhaltet die Gesamtheit der Rechtsnormen, die die Energiewirtschaft regeln“
- die katze beisst sich in den schwanz.. --W!B: 15:00, 10. Mär. 2010 (CET)
- Da sehe ich keinen Widerspruch. Das Energierecht regelt auch Energiewirtschaft und -handel, aber eben nicht nur, sondern beispielsweise auch die Technische Sicherheit und den Umweltschutz bei der Energieumwandlung. Eher technisch orientierte Vorschriften wie die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung haben nur ganz am Rande mit Ökonomie zu tun. --TETRIS L 16:44, 10. Mär. 2010 (CET)
- also aus sicht des wirtschaftstreibenden, der eine feurungsanlage poduziert (also der energiewirtschaft angehört, soferne die definition stimmt) ist das sogar zentraler (wirtschaftlicher) aspekt: dasselbe betrifft richlinien über energiesparendes bauen, denn die sollen ja in erster linie den prmärenergiebedarf senken, sind also ursächlich energiewirtschaft: aber das sollten wir im einsatz testen, wieviele halbseidene oder fehleinordnungen auftreten - für unsere hauptprobleme erscheint mir das mal nachrangig --W!B: 18:25, 10. Mär. 2010 (CET)
- Da sehe ich keinen Widerspruch. Das Energierecht regelt auch Energiewirtschaft und -handel, aber eben nicht nur, sondern beispielsweise auch die Technische Sicherheit und den Umweltschutz bei der Energieumwandlung. Eher technisch orientierte Vorschriften wie die Verordnung über Feuerungsanlagen und Brennstofflagerung haben nur ganz am Rande mit Ökonomie zu tun. --TETRIS L 16:44, 10. Mär. 2010 (CET)
Energiewirtschaft nach NACE
[Quelltext bearbeiten]- Abschnitt D – Energieversorgung
- Dieser Abschnitt umfasst die Elektrizitäts-, Gas-, Wärme- und Warmwasserversorgung u. Ä. durch ein fest installiertes Netz von Strom- bzw. Rohrleitungen. Der Umfang des Netzes ist nicht entscheidend. Eingeschlossen ist auch die Versorgung von Industrie- und Gewerbegebieten, sowie von Wohngebäuden. Unter diesen Abschnitt fällt daher der Betrieb von Anlagen, die Elektrizität oder Gas erzeugen und verteilen bzw. deren Erzeugung und Verteilung überwachen. Ebenfalls eingeschlossen ist die Wärme- und Kälteversorgung. Dieser Abschnitt umfasst nicht den Betrieb von Wasser- und Abwasseranlagen (s. 36 und 37) sowie den Transport von Gas in Rohr(fern)leitung
- 35 Energieversorgung
- 35.1 Elektrizitätsversorgung
- 35.11 Elektrizitätserzeugung
- Diese Klasse umfasst nicht: Erzeugung von Elektrizität durch das Verbrennen von Abfällen (s. 38.21)
- 35.12 Elektrizitätsübertragung
- 35.13 Elektrizitätsverteilung
- 35.14 Elektrizitätshandel
- 35.11 Elektrizitätserzeugung
- 35.2 Gasversorgung
- 35.21 Gaserzeugung (Diese Klasse umfasst nicht: Förderung von Erdgas (s. 06.20) - Betrieb von Koksöfen (s. 19.10) - Mineralölverarbeitung (s. 19.20) - Herstellung von Industriegasen (s. 20.11))
- 35.22 Gasverteilung durch Rohrleitungen
- 35.23 Gashandel durch Rohrleitungen (Diese Klasse umfasst nicht: Verkauf von gasförmigen Brennstoffen in großen Mengen (s. 46.71) - Einzelhandel mit Flaschengas (s. 47.78) - Direktverkauf von Brennstoffen (s. 47.99))
- 35.3 Wärme- und Kälteversorgung
- 35.30 Wärme- und Kälteversorgung
- 35.1 Elektrizitätsversorgung
was also heisst, dass nach heutigem verständnis zahlreiche aspekte des thema energie nicht unter "energieversorgung" (im wirtschaftlichen sinne) fallen (so etwa die ganze energietechnikherstellung, die unter Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren (C) fällt, oder das ganze Bauwesen (F) - als oberbegriff taugt das also nicht: wir müssen also mal raussuchen was "energiewirtschaft" insgesamt umfassen sollte: es fragt sich nämlich, wa tun mit Kategorie:Energieunternehmen ..nach Staat (worin etwa auch batterienhersteller stehen), kann wohl nicht unter energiewirtschaft stehen - dann fragt sich der sinn der kategorie: ist die überhaupt abgesichert, Energieunternehmen ist BKS, ein typisches indiz, das da keine kategorie möglich ist.. --W!B: 13:07, 10. Mär. 2010 (CET)
- Beim Begriff Energieversorgung gibt es tatsächlich die Definitionsunschärfe, daß Gewinnung, Aufbereitung und Transport von Energierohstoffen von manchen Leuten (auch Fachleuten) als erste Schritte der Versorgungskette gesehen wird, von anderen aber nicht. Das ist reine Definitionssache. Wir können den Begriff jetzt aufblähen, damit der weiter gefasst ist und Kategorie:Energiegewinnung, -aufbereitung und -versorgung nach Staat daraus machen, aber dann können wir auch gleich ebenso gut den oben vorgeschlagenen, unhandlichen Namen Kategorie:Energiewirtschaft, -politik, -recht und -technik nach Staat benutzen.
- Daß es einen engen Zusammenhang zwischen Energieversorgung, der Energierohstoffgewinnung und der Herstellung der dazugehörigen Energietechnik gibt, sollte offensichtlich sein, und ein solch enger Zusammenhang sollte sich auch in den Kategorien wiederspiegeln. Daß kein knackig-kurzer Oberbegriff für eine Sache etabliert ist, heißt nicht automatisch, daß es die Sache nicht gibt. Die Tatsache, daß die Kategorie:Energieunternehmen, die Unternehmen aus all diesen Bereichen zusammenfasst, in mehr als 20 Sprachen existiert, gibt einen deutlichen Hinweis, daß wir hier vielleicht Begriffs- aber nicht Theoriefindung betreiben. Über den Namen der Kategorie kann man sich streiten, über den Inhalt kaum. Die Kategorie:Energie, die nicht in erster Linie die physikalischen Grundlagen, sondern vielmehr die Nutzung durch den Menschen als Fokus hat, existiert gar in mehr als 40 Sprachen. Auch hier gab es schon Bestrebungen, zur Trennung der physikalischen Grundlagen von der Nutzung durch den Menschen eine neue Kategorie auszulagern, aber dies scheiterte unter anderem deshalb, weil kein guter Begriff gefunden werden konnte. So sind wir wieder bei dem einen Oberbegriff gelandet, der zwar etabliert ist, der aber sehr unspezifisch ist, nämlich "Energie". Wie oben erklärt fände ich aber Kategorie:Energie nach Staat (analog zur englischen Kategorie Energy by country) sehr unschön. --TETRIS L 14:32, 10. Mär. 2010 (CET)
- P.S.: Ist es nicht merkwürdig, daß es gemäß NACE keinen Wirtschaftszweig "Energiewirtschaft" gibt? "Energieversorgung" ist die höchste Ebene. Heißt das, es gibt gar keine Energiewirtschaft?? ;) --TETRIS L 14:35, 10. Mär. 2010 (CET)
- jupp, da hast Du ganz recht - sehr merkwürdig: was ist energiewirtschaft? müssen wir die auflösen? oder ist es genau der sammelbegriff für die wirtschaftlich branche "Energieversorgung" + energiepolitische aspekte, sowie die verbraucherseite? - dann wäre "energiewirtschaft" wirklich der überbegriff zu "energieversorgung": dafür spricht auch, dass es Energieministerium gibt, und dass Energiewesen eine der hauptressorts eines Wirtschaftsministeriums ist - ist aber Energiewesen dasselbe wie energiewirtschaft? --W!B: 15:00, 10. Mär. 2010 (CET)
- PS: ich persönlich favorisiere soweise immer, -wesen-lemmata für die kategorien herzunehmen: Kategorie:Energiewesen würde schon wesentlich unschwurbeliger klingen (die kat war ja oft in diskussion, als assoziationblaster, Energiewesen scheint mir griffiger, und verhinder nicht, die theoretischen grundlagen darin mitzubehandeln
- PPS: zu Kat:Energieunternehmen meinte ich auch, dass es ihr am profil ermangelt - heisst, es fehlt die definition: dass es die kategorie in 20 sprachen gibt, heisst gar nix, wahrscheinlich fehlt auch denen die definition, und andere wikis sind nicht umsonst keine reputablen quellen nach WP:TF - dieses Dein argument zementiert auch urban myths - also extrem aufpassen, aus der en:WP abschreiben ist immer riskant ;) - lieber wär mir da ein Duden-eintrag --W!B: 15:00, 10. Mär. 2010 (CET)
- P.S.: Ist es nicht merkwürdig, daß es gemäß NACE keinen Wirtschaftszweig "Energiewirtschaft" gibt? "Energieversorgung" ist die höchste Ebene. Heißt das, es gibt gar keine Energiewirtschaft?? ;) --TETRIS L 14:35, 10. Mär. 2010 (CET)
ich versteh nicht, wieso immer ich der einzige bin, der ein lexikon zu hand nimmt..
„Energiewirtschaft, die Gewinnung von Primärenergie vom Ort der Gewinnung (Erdöl, Erdgas, Kohle, Uranerz, Wassserkraft, ua.), deren Umwandlung in Sekundärenergie (Benzin, Heizöl, genormte Gase, Strom, Steinkohlenkoks, Fernwärme au.), der Transport, die Verteilung und die Nutzung von Primär- sowie Sekundärenergie“
enspricht etwa unserm artikel, dort folgt auch gleich energieversorgung (fettgesetzt als lemma) als rest des artikelthemas: insoferne scheinst Du recht zu haben mit "ist dasselbe" Energieunternehmen führt der Kleine leider nicht.. - sind Batterien sekundärenergie? --W!B: 15:08, 10. Mär. 2010 (CET)
- Daß die Anzahl der Wikipedias, in denen eine Kategorie existiert, "gar nix" heisst, sehe ich nicht ganz so. Es stimmt wohl, daß viele Wikipedias einfach die Struktur von en: nachbilden, und en: hat bestimmt nicht immer Recht, aber die Anzahl der Nachahmer gibt doch eine gewisse Indikation für den Sinn einer Sache. Es ist kein Beweis, aber ein Indiz. Du weißt ja: "Millionen Fliegen können nicht irren ..." ;)
- Nach der allgemeinen Definition von Wirtschaft gehört unter anderem die Herstellung und der Transport von Gütern dazu. Trotzdem sind in der Sachsystematik die Kategorien Technik (= Herstellung von Gütern) und Verkehrswesen (= Transport von Gütern) nicht Unterkategorien von Wirtschaft. Ich sag's nach mal: Die Struktur, die für die Wirtschaft insgesamt gilt, sollte auch innerhalb eines einzelnen Wirtschftszweiges gelten. Die Strukturen sollten konsistent sein, sonst ist was faul. Allerdings wäre die Energiewirtschaft nicht die einzige, die dieses Prinzip verletzt. In der Kategorie:Wirtschaftszweig finden sich mehrere, die als Hauptkategorie eines Fachbereiches fungieren und die technische, rechtliche und politische Unterkategorien enthalten. Aber wie Du oben sinngemäß selbst gesagt hast: Das andere es auch machen, heißt nicht automatisch, daß es richtig ist.
- Die Suche nach einem griffigen Namen für eine Energie-Themenkategorie, möglicherweise aufgeteilt nach physikalischen Grundlagen und menschlicher Nutzung, ist ein Problem, für das ich keine Lösung habe. "Energiewesen" wäre Begriffsfindung da der Begriff so nicht etabliert ist. Das Problem fehlender Fachbegriffe ist typisch, wenn's fachübergreifend wird, und die Kategorie:Energie ist nun mal fachübergreifend. Sie gehört für mich deshalb auch eher in die Fachübergreifende Schlagwortkategorie und nicht in die Sachsystematik. --TETRIS L 16:44, 10. Mär. 2010 (CET)
- Energiewesen: „Das Aufgabengebiet der Sektion IV (Energie und Bergbau) des österr. Wirtschaftsministeriums umfasst“
„insbesondere: Legislative, verfassungsrechtliche, verwaltungsrechtliche und privatrechtliche Angelegenheiten des Energiewesens; Angelegenheiten der Vollziehung des Energielenkungsgesetzes; Angelegenheiten der österreichischen Energiepolitik; Angelegenheiten des sinnvollen Energieeinsatzes und der erneuerbaren Energieträger; zusammenfassende Behandlung des Förderwesens im Energiebereich; Statistik im Energiebereich; Energiebeziehungen zu anderen Staaten. Mitwirkung in Angelegenheiten der energierelevanten nationalen und internationalen Normen, Sicherheitsvorschriften und sonstigen Regeln der Technik. Angelegenheiten der fossilen Energieträger Erdöl, Erdgas und Kohle sowie der energetischen Nutzung der Biomasse; Grundlagenarbeit, Analysen und Weiterentwicklung energiepolitischer Instrumente auf den Gebieten der Versorgung, der Krisenvorsorge; Vollziehung des Erdöl-, Bevorratungs- und Meldegesetzes. Angelegenheiten der Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasnetze; Analysen und Weiterentwicklung energiepolitischer Instrumente auf den Gebieten der Versorgung, der Krisenvorsorge und der Statistik, Elektrizität und Fernwärme betreffend; Vollziehung des Energiewegerechts.“
- (längeres zitat, weil es den energiesektor hier überhaupt gut definiert, und die NACE so ergänzt), wobei der begriff dann im allgemeinen in der legislativen literatur als oberbegriff des ressorts insgesamt verwendet wird (etwa § 5. Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft (GeV der VA 2009) BGBl. II 31/2009), oder das schweizer Gesetz über das Energiewesen (Energiegesetz) vom 28. April 1961 - könnte also sein, das der ausdruck in deutschland ungebräuchlich ist (wofür auch uni-leipzig spricht, dass ja nur bundesdeutsche quellen erfasst) - das aber nur eine diskussion um worte, lieber andernorts ;)
- mit "Die Struktur, die für die Wirtschaft insgesamt gilt, sollte auch innerhalb eines einzelnen Wirtschftszweiges gelten. Die Strukturen sollten konsistent sein, sonst ist was faul." sprichst Du mir aus der seele, der ganze wirtschaftsbaum ist halt nur aus wildwuchs entstandenes gewirr (zum glück bei uns weniger als auf en:WP) --W!B: 19:00, 10. Mär. 2010 (CET)
Weitere Kleinprobleme
[Quelltext bearbeiten]Energietechnikhersteller eingetragen in Energiewirtschaft sind auch via Energieunternehmen:
das geht dann schon recht am thema vorbei, wenns fahrzeug- flugzeug oder schiffsmotoren sind - dann haben wir schnell die ganze autoindustrie mit dabei - hat natürlich mit energie zu tun, aber das hat Kategorie:Essen und Trinken auch.. --W!B: 16:57, 10. Mär. 2010 (CET)
- Hmmm ... ich finde die Zuordnung keineswegs unpassend. Verbrennungsmotoren und Triebwerke sind Kraftmaschinen/Fluidenergiemaschinen, die einen wichtigen Bereich der Energietechnik darstellen. Ob ich diese Maschinen stationär, zur Stromerzeugung, oder mobil, zum Antrieb eines Fahrzeuges einsetze, ändert grundsätzlich nichts an der Maschine. Auch die Versorgung von Fahrzeugen mit Antriebsenergie ist Teil der Energietechnik. Mineralölkonzerne liefern sowohl Kraft- als auch Heizstoffe. Beides sind Brennstoffe und beide liefern Energie. Deshalb werden auch Mineralölkonzerne meines Erachtens korrekterweise als Energieunternehmen kategorisiert, obwohl ein großer Teil des Öls nicht als Brennstoff für die Strom- und Wärmeversorgung sondern als Kraftstoff für's Verkehrswesen genutzt wird. --TETRIS L 17:50, 10. Mär. 2010 (CET)
für Österreich hätt ich dann diskutabel (aus der schnittmengenbildung CatScan Energiewirtschaft + Österreich):
- World Sustainable Energy Days, Energiesparmesse Wels, O.Ö. Energiesparverband - obwohl die a) die og. konsumentenseite der Energiewirtschaft betreffen, und b) zur Landes-Energiepolitik Oberösterreichs gehören
- SolarCity Linz - obwohl die ebenfalls ein modellprojet der umwelt-/energiepolitik Oberösterreichs ist
- Palmenhaus (Wien-Schönbrunn) und Altes Palmenhaus (Wien-Schönbrunn), wegen Kat:Palmenhaus via Solararchitektur eingetragen - schwierig, irgendwie könnte man es zur not als "geschichte der energiewirtschaft" rechtfertigen, dann müssten wir aber historische mühlen und hammerwerke, archimedische pumpen und laufräder erfassen, das ist aber unter technikgeschichte besser aufgehoben - drum hab ich sie mal nicht direkt eingetragen