Kategorie Diskussion:Graf (Hanau)

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Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Reinhard Dietrich in Abschnitt Erfasste Personen
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Erweiterung

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Diese Kategorie ist eine sehr gute Idee, um die "Kategorie:Hanau" zu entlasten. Geschichtlich bilden die hier erfassten Grafen von Hanau aber eine Einheit mit den zuvor regierenden Herren von Hanau. Ließe sich die Kategorie vom Titel und Inhalt her entsprechend erweitern? Reinhard Dietrich 15:05, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Erfasste Personen

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1. Es gibt neben den hier erfassten "regierenden" Grafen von Hanau weitere, die diesen Titel tragen, vor allem nachgeborene Söhne. Sollen die auch hier eingestellt werden?

2. Wie wird mit den Frauen des Hauses umgegangen? Macht eine eigene Kategorie "Herrinnen und Gräfinnen von Hanau" Sinn?

3. Nach dem Aussterben des Hauses Hanau 1736 erben die beiden damals bestehenden Linien des Hauses Hessen je einen Teil der Grafschaft Hanau und führen in der Folge ebenfalls den Titel "Graf von Hanau". Diese sollten auf jeden Fall auch jetzt schon mit erfasst werden.

4. Wie steht es mit den Mitgliedern des morganatisch-kurhessischen Hauses der "Fürsten von Hanau"?

Reinhard Dietrich 15:05, 15. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Hallo

In die "Kategorie:Graf (Hanau)" werden nur regierende Grafen eingestellt. Wenn es regierende Gräfinnen gab, dann werden sie auch in diese Kategorie einsortiert. Weitere Familienmitglieder (Herren, Ehefrauen, geistliche Würdenträger usw.) können in eine Kategorie des Adelsgeschlechtes einsortiert werden, ähnlich der Kategorie:Haus Nassau, Kategorie:Wettiner, Kategorie:Askanier usw. also zB. Kategorie:Hanauer oder Kategorie:Haus Hanau. Das wäre dann eine Unterkategorie von Kategorie:Person nach Adelsgeschlecht. Ob das sinnvoll ist, kann ich nicht entscheiden.

Personen die nur den Titel "Graf von Hanau" haben, werden hier nicht einsortiert. Wie gesagt, nur die Herrscher der Grafschaft solange sie existiert, werden beachtet. Als Bsp. sei eine ähnliche Situation erwähnt: Kaiser Wilhelm II. hat duzende Titel, u.a. Herzog von Sachsen oder Burggraf von Nürnberg. Er wird aber nicht in Kategorie:Herzog (Sachsen) oder Kategorie:Burggraf (Nürnberg) genannt, weil er nie als Herzog in Sachsen geherrscht hat. Fazit: Wenn die Grafschaft Hanau nach 1736 noch als rechtliches Gebilde existierte, werden die Herrscher des Hauses Hessen in die Kategorie:Graf (Hanau) auch einsortiert, ansonsten nicht.

Wenn die Fürsten von Hanau tatsächlich über ein eigenes Territorium herrschten, dann können sie in Kategorie:Fürst (Deutschland) eingetragen werden.

hoffe etwas geholfen zu haben --134.109.116.3