Kategorie Diskussion:Haus Hanau-Hořovice
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[Quelltext bearbeiten]1. Es gab nie ein Haus Hessen-Kassel, sondern nur eine Linie Hessen-Kassel des Hauses Hessen. 2. Die Hanau-Hořovice gehörten, da nicht standesgemäß, nicht zum Haus Hessen. --Cosal 23:47, 18. Apr. 2011 (CEST)
Das Haus Hanau-Hořovice war zumindest ein morganatischer Zweig der Linie Hessen-Kassel. --Herrgott 13:58, 19. Apr. 2011 (CEST)
- Eben nicht. Sie waren nicht-standesgemäße Nachkommen eines Mitglieds des Hauses Hessen, und somit weder Mitglieder des Hauses Hessen noch Mitglieder eines "morganatischen Zweiges". Sie waren das schlicht und einfach das "Haus Hanau-Hořovice". --Cosal 18:34, 19. Apr. 2011 (CEST)
- Die Ehe zwischen Kurfürst Friedrich Wilhelm und Gertrude Lehmann war eine rechtlich gültige Ehe. Die Kinder waren also eheliche Nachkommen des Kurfürsten. Aufgrund des Standesunterschiedes waren sie allerdings nicht zur Thronfolge berechtigt. Deshalb wird eine solche Ehe als morganatisch bezeichnet. Ich finde es recht abwegig, 90 Jahre, nachdem in Deutschland dieses adelige Sonderrecht abgeschafft wurde, daraus ableiten zu wollen, dass diese Kategorie nicht auch in der Kategorie "Haus Hessen" gelistet sein soll. Damit wird zudem ja nicht behauptet, dass das Haus Hanau-Hořovice im adelsrechtlichen Sinn ein Teil des Hauses Hessen sei, sondern nur, dass eine für Suchende interessante Verbindung zwischen beiden Artikel-Kategorien hergestellt wird. -- Reinhard Dietrich 13:58, 20. Apr. 2011 (CEST)
- Genau! Gleiches gilt auch für das (zweite) Haus Battenberg. --Herrgott 14:31, 20. Apr. 2011 (CEST)
- Vielleicht sollte der Artikel zu "Georg Ratzinger (Kirchenmusiker)", dem Bruder des heutigen Papsts, dann auch unter "Papst" kategorisiert werden, damit eine für Suchende interessante Verbindung hergestellt wird? --Cosal 15:17, 20. Apr. 2011 (CEST)
- "Georg Ratzinger (Kirchenmusiker)" war nie Papst. Aber die Angehörigen des Hauses Hanau-Hořovice sind die Nachkommen eines Chefs des Hauses Hessen aus einer rechtsgültigen, wenn auch nicht standesgemäßen, Ehe. Weil nicht standesgemäß wird diese Ehe als „morganatisch“ bezeichnet, nur deshalb waren sie nicht thronfolgeberechtigt und nur deshalb durften sie den Namen des Vaters nicht tragen. Sie sind aber, weil es eine rechtsgültige Ehe war, faktisch immer Angehörige der gleichen Familie gewesen, wie diejenigen, die hier unter „Haus Hessen“ geführt werden, wenn sie auch aufgrund von Rechtsvorschriften, die heute längst nicht mehr gelten, den Namen nicht führen. Die Kategorie:Haus Hessen ist in jeder Hinsicht gerechtfertigt. -- Reinhard Dietrich 11:49, 21. Apr. 2011 (CEST)
- @Cosal: Ein Amt und eine Familienangehörigkeit ist nicht dasselbe! Deshalb sind keine Angehörigen der Hanau-Hořovice unter den Kategorien Landgraf/Großherzog/Kurfürst (Hessen) geführt. Da das heutige Haus Hessen spätestens seit 1918 über keine landesherrlichen Ämter und Titel mehr verfügt, kann ich verstehen, dass heutzutage aus der reinen Familienzugehörigkeit opulente Titulaturen (Prinz von und zu) hergeleitet und verbissen gegen entferntere Verwandte abgegrenzt und verteidigt werden. Solange nicht die Monarchie in Hessen unter dem Oberhaupt des Hauses Hessen wiederhergestellt wird, haben diese Titulaturen und Hauses-Zugehörigkeiten aber lediglich bürgerlich-namensrechtliche Bedeutung.
Im Übrigen hätte ich kein Problem damit Georg Ratzinger und Joseph Aloisius Ratzinger (alias Benedikt XVI.) in die gleiche Kategorie "Familie Ratzinger" zu gruppieren, auch wenn Georg kein Papst war und (rein theorethisch) selbst dann wenn nach Abschaffung des Papstums die Kinder jenes Papstes sich etwas auf ihr den Papsttitel tradierendes "Haus Ratzinger" einbilden sollten. --Herrgott 12:04, 21. Apr. 2011 (CEST)
- @Cosal: Ein Amt und eine Familienangehörigkeit ist nicht dasselbe! Deshalb sind keine Angehörigen der Hanau-Hořovice unter den Kategorien Landgraf/Großherzog/Kurfürst (Hessen) geführt. Da das heutige Haus Hessen spätestens seit 1918 über keine landesherrlichen Ämter und Titel mehr verfügt, kann ich verstehen, dass heutzutage aus der reinen Familienzugehörigkeit opulente Titulaturen (Prinz von und zu) hergeleitet und verbissen gegen entferntere Verwandte abgegrenzt und verteidigt werden. Solange nicht die Monarchie in Hessen unter dem Oberhaupt des Hauses Hessen wiederhergestellt wird, haben diese Titulaturen und Hauses-Zugehörigkeiten aber lediglich bürgerlich-namensrechtliche Bedeutung.
- 1. Es gibt einen Unterschied zwischen einem Geschlecht und einem Haus. Wenn ihr Euch darüber hinwegsetzen wollt, dann habt Ihr noch einiges zu tun. Um nur beim Haus Hessen zu bleiben, vergesst bitte nicht z.B. die Grafen von Diez, die Freiherren von Cornberg, die Freiherren von Heimrod, die Fürsten von Hessenstein, die Freiherren von Haynau, die Grafen von Hessenstein (nur entfernt verwandt mit obigen Fürsten). 2. Wenn es hier wirklich um "Rechtsvorschriften, die heute längst nicht mehr gelten" ginge, dann erhebt sich überhaupt die Frage, was eine derartige Kategoriezuordnung soll, die nur die Abstammung in männlicher Linie anerkennt bzw. darauf basiert? --Cosal 15:41, 21. Apr. 2011 (CEST)
- Polemik hilft nicht weiter, lieber Herr.... Es geht hier nicht um "verbissenes" Abgrenzen und Verteidigen, auch nicht um eine Restauration der Monarchie in Kassel oder Darmstadt oder Rumpenheim. Das Haus Hessen ist jedoch nicht nur ein in der Geschichtswissenschaft verankerter und klar definierter Begriff, sondern auch juristisch von Bedeutung, und eben nicht nur namensrechtlich, sondern auch in Bezug auf handfeste Vermögenswerte erheblichen Ausmaßes, auf die Nichtangehorige des Hauses keinerlei Ansprüche haben. --Cosal 19:57, 21. Apr. 2011 (CEST)
- Umgehängt in die Kategorie:Hessisches Adelsgeschlecht. --Markus S. 13:14, 22. Apr. 2011 (CEST)
- Polemik hilft nicht weiter, lieber Herr.... Es geht hier nicht um "verbissenes" Abgrenzen und Verteidigen, auch nicht um eine Restauration der Monarchie in Kassel oder Darmstadt oder Rumpenheim. Das Haus Hessen ist jedoch nicht nur ein in der Geschichtswissenschaft verankerter und klar definierter Begriff, sondern auch juristisch von Bedeutung, und eben nicht nur namensrechtlich, sondern auch in Bezug auf handfeste Vermögenswerte erheblichen Ausmaßes, auf die Nichtangehorige des Hauses keinerlei Ansprüche haben. --Cosal 19:57, 21. Apr. 2011 (CEST)
Kategoriebeschreibung
[Quelltext bearbeiten]Um eine Klarheit der hier einzusortierenden Artikel zu erzielen, würde ich vorschlagen folgenden Passus einzufügen:
„Ist erst nach dem Erbfall der Grafschaft Hanau an die Landgrafschaft Hessen-Kassel durch die morganatischen Ehe von Friedrich Wilhelm I. (Hessen-Kassel) mit Gertrude von Hanau begründet worden.“
Somit würde da eine eindeutige Beschreibung vorhanden sein. MfG --Markus S. 13:14, 22. Apr. 2011 (CEST)