Kategorie Diskussion:Kriminalpolizist (Deutschland)
Letzter Kommentar: vor 10 Jahren von Aks
Korrekte Bezeichnungen sind:
Polizeibeamter (nicht: Polizist)
Kriminalbeamter (nicht: Kriminalpolizist).
Rechtlich sind Polizei- und Kriminalbeamte lt. Gesetz "Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft". Dienstlicht unterstehen sie als Angehöriger einer Behörde dem Innenminister eines Bundeslandes bzw. im Bereich der Bundespolizei dem Bundesminister des Inneren (Bundesinnenminister). (nicht signierter Beitrag von Aks (Diskussion | Beiträge) 15:02, 18. Jun. 2014 (CEST))