Kategorie Diskussion:Kulturdenkmal (Schleswig-Holstein)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Concord
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Hallo - gehören in diese Kategorie nur die Kulturdenkmale, die in der Liste der Landesregierung als solche stehen, oder auch Objekte, die ganz hübsch sind, aber nur von lokaler Bedeutung? --OpusNovus 09:59, 2. Mär. 2010 (CET)Beantworten


kopiert aus Wikipedia Diskussion:WikiProjekt Denkmalpflege:

Siehe die Frage auf Kategorie Diskussion:Kulturdenkmal (Schleswig-Holstein), das sollte auf der Kategorieseite (allen solchen) erklärt werden. Man beachte dabei, dass es in Schleswig-Holstein sogenannte "Einfache Kulturdenkmale" gibt, die nicht im Denkmalbuch des Landes, wohl aber in den Listen der untergeordneten Verwaltungen geführt sind (Kreis Rendsburg-Eckernförde als Beispiel). --94.222.129.167 05:04, 5. Mär. 2010 (CET).Beantworten

Ich habe mal in der Kategorie:Baudenkmal (Bayern) so eine Einleitung verfasst. Wie das mit den sogenannten "Einfachen Kulturdenkmalen" in Schleswig-Holstein zu behandeln ist, weiß ich nicht, wobei in manchen Ländern ja ausdrücklich festgelegt ist, ob die Liste nur darüber informiert, welches Objekt aufgrund der im Denkmalschutzgesetz definierten Bedingungen ein Baudenkmal ist, oder ob ein Objekt erst durch den Eintrag in der Liste zu einem Baudenkmal wird. Wenn diese Kreislisten offizielle Bedeutung haben, sollten die Einfachen auch in die Kategorie. -- Bjs (Diskussion) 08:43, 5. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Sehe ich genauso, lieber alle Kulturdenkmale der Stadt oder Gemeinde mit auflisten als wenn wir eine unvollständige nur mit Kulturdenkmale "von besonderer Bedeutung" in der WP kaben. Irgendwann wird das eine oder andere "einfache Kulturdenkmal" aufgewerten und muß wieder nachgetragen werden. Und warum machen wir überhaupt einen Unterschied zwischen den Kulturdenkmalen? Wir haben diverse Artikel über "einfache Kulturdenkmale" in der WP die genüged Relevantz haben.-- Huhu 11:28, 14. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Dem kann ich mich nur anschließen. Auch "einfache" Kulturdenkmale sind - zumindest in Schleswig-Holstein - "offizielle" Kulturdenkmale im Sinne von §1 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz und ergänzen damit die Kulturdenkmale von besonderer Bedeutung im Sinne von §5 Denkmalschutzgesetz. Damit wäre meines Erachtens eine Liste ohne die einfachen Denkmale unvollständig und sinnlos. Euro 11:41, 23. Mär. 2010 (CET)Beantworten
Die Listen mögen unvollständig sein - sinnlos sind sie nicht; denn irgendwo muss man ja anfangen, und dazu ist die veröffentlichte Liste ein guter Ansatzpunkt. --Concord 23:49, 5. Apr. 2011 (CEST)Beantworten