Kategorie Diskussion:Ministerialdirigent (Bund)
Die Kategoriebeschreibung ist leider insofern falsch, als eine strikte Laufbahnfolge von Ministerialrat bis Staatssekretär suggeriert wird. Es gibt aber z. B. Staatssekretäre des Bundes, die zuvor überhaupt nicht Beamter waren oder z. B. Ministerialdirigent eines Bundeslandes A oder Ministerialrat des Landes B. Deshalb sollte Beamtenränge unterhalb der Staatssekretärsposition nicht als redundant verworfen werden. Die Lage ist hier anders als beim Militär, wo etwa die Erwähnung der Kategorie Oberst entfällt, wenn die betreffende Person zum Generalmajor befördert wurde. Ebenso wird bei Richtern am Bundesverwaltungsgericht zu Recht nicht auch die Kategorie:Richter (Verwaltungsgericht) erwähnt, da diese Position üblicherweise durchlaufen wird. --Malabon (Diskussion) 22:38, 20. Jul. 2021 (CEST)