Kategorie Diskussion:Naturschutzgebiet in Göttingen

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Oberfoerster
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Göttingen ist formal kreisangehörig gemäß Göttingen-Gesetz („Eingliederung der bisher kreisfreien Stadt Göttingen in den Landkreis Göttingen“). Es ist deshalb mE durchaus sinnvoll, die Stadt-Kategorie unterhalb der Landkreis-Kategorie anzusiedeln. Man kann es wegen der vielen Sonderregelungen für Göttingen auch anders haben, aber zumindest bei der Baudenkmal-Kategorie ist auch die Stadt-Kategorie als Unterkategorie der Landkreis-Kategorie angenommen, ebenso bei den Kirchen-Kategorien. Es sollte zumindest überall gleich sein, meine ich. --Stuby 15:59, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe vor den Bearbeitungen auch überlegt was richtig ist. In Göttingen steht: "Als bis dahin kreisfreie Stadt wurde sie 1964 durch das vom niedersächsischen Landtag verabschiedete Göttingen-Gesetz in den Landkreis Göttingen integriert. Dadurch wird die Stadt weiterhin den kreisfreien Städten gleichgesetzt, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt." Ich habe mir darauf hin mal das Gesetz durchgelesen. Im Bereich Naturschutz hat das Gesetz hier nichts bestimmt, so dass die Stadt in meinen Augen in diesem Bereich weiterhin als kreisfrei tätig ist. --Of 16:05, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Nachtrag: Auch hier] wird die Stadt Göttingen gleichberechtigt neben den Landkreisen genannt. Ich weiß, dass das ganze etwas unübersichtlich ist, aber die Naturschutzbehörden als zuständige Organisationen sind straff hierarchisch gegliedert und für den Naturschutzbereich würde ich es daher vorziehen diese Gliederung beizubehalten. --Of 16:12, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Ich würde es vorziehen, wenn es gleich geregelt wäre und nicht die Baudenkmale anders als die Naturschutzgebiete und auf Commons womöglich wieder anders. Und da es im Göttingen-Gesetz in §1 heißt: „(1) Die Stadt Göttingen wird in den Landkreis Göttingen eingegliedert. Ihre Einwohner sind Kreiseinwohner.“ und ich gerade erst beredet worden bin, dass die Gliederung der Behörden darauf keinen Einfluss haben darf, wäre ich für die andere Regelung. (Die Stadt hat übrigens auch eine eigene Untere Denkmalschutzbehörde, die nicht dem Landkreis untersteht, und die sind auch hierarchisch gegliedert.) Kann aber von mir aus auch so bleiben, bloß die vehemente Aussage in der Zusammenfassung, Göttingen sei kreisfrei bzw. "natürlich Niedersachsen", fand ich ziemlich hart, deshalb auch meine etwas genervte Reaktion, für die ich hiermit um Entschuldigung bitte. Man kann ja auch bei anderen Kategorien-Experten fragen, wie die das sehen. --Stuby 16:30, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten
Du brauchst dich nicht zu entschuldigen, da ich deine Reaktion gar nicht als genervt wahrgenommen habe. ;-) Ich hatte auch gar nicht mitbekommen, dass du zwischenzeitlich einen Edit gemacht hattest. Da ich selbst erst etwas unsicher mit meinen Bearbeitungen war und selbst die Gebiete dem Landkreis zuordnete [1] dachte ich die Zuordnung auch hier selbst durchgeführt zu haben und bezog diese "natürlich Niedersachsen" auf meinen vermutlich eigenen Fehler. Also müsste ich mich entschuldigen. Zurück zum Thema: Im §2 heißt es "Die Vorschriften über kreisfreie Städte sind auf die Stadt Göttingen anzuwenden, soweit durch dieses Gesetz oder aufgrund dieses Gesetzes nichts anderes bestimmt wird." Für den Naturschutz, da im Gesetz nicht bestimmt, wären somit die Vorschriften für kreisfreie Städte anzuwenden. Die Naturschutzbehörden von Stadt und Landkreis werden auch hier gleichberechtigt nebeneinander gelistet. Allerdings würde das für die Baudenkmale auch gelten. Eine einheitliche Regelung wäre selbstverständlich begrüßenswert. --Of 16:58, 17. Aug. 2011 (CEST)Beantworten