Kategorie Diskussion:Richter (Deutsches Reich)
Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Goesseln in Abschnitt Definition
Definition
[Quelltext bearbeiten]Ist das hier eine organisatorische Kategorie (geografische) oder eine zeitliche (historische)? Zeitlich sicher begrenzt auf die Zeit von 1871 bis 1945. Organisatorisch: Gerichte, die den Gerichten in den "Reichsländern" übergeordnet waren (?). --Goesseln (Diskussion) 17:10, 9. Dez. 2016 (CET)