Kategorie Diskussion:Titulargraf
Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Lorenz Ernst in Abschnitt Was ist ein Titulargraf?
Was ist ein Titulargraf?
[Quelltext bearbeiten]Hier fehlt eine ordentliche Definition, was eigentlich ein Titulargraf ist. Vermutlich wissen das nur Fachhistoriker. - Ich bin zufällig darauf gestoßen, daß zwei Mitglieder meiner Familie (Leo und Siegfried) in diese Kategorie aufgenommen wurden. Zumindest in diesem Fall kann ich sicher sagen, daß der frühere Titel (und jetzige Namensbestand) "Graf" bei denen (oder auch bei mir) in keiner Weise etwas anderes ist als eben ein "Graf". (Auch die Bezeichnung "Reichsgraf", die Leo zum eigenen Spaß geführt hat, hat keinerlei juristische Bedeutung und steht selbst in den entsprechenden genealogischen Aufstellungen nicht drin.) - Also hier geht wohl vieles durcheinander.--Mondrian v. Lüttichau (Diskussion) 11:27, 27. Okt. 2016 (CEST)
- Im Artikel Titularkönig ist die Sache recht nachvollziehbar erklärt. Es handelt sich um einen nicht regierenden Adligen, also einen reinen Titelträger – entweder als angeheirateter Partner eines regierenden Adligen oder als Herrscher eines durch einen Regenten verwalteten bzw. eines nur formal bestehenden Reichs. Ich habe den Eindruck, bei der Kategorie:Titulargraf sind einige Leute eingeordnet worden, die in der Kategorie:Graf besser aufgehoben sind. Kann aber auch täuschen; offenbar sind hier tatsächlich alle nicht regierenden Grafen eingeordnet worden, also u. a. Zweit- und Drittgeborene. Beim König trägt der Zweitgeborene erst dann den Titel, wenn der Erstgeborene abgedankt hat oder tot ist. Bei Kaisern, Zaren, Fürsten und den eher seltenen primogenen Grafen ist das ebenso, nicht aber bei allen anderen Grafen. Dort sind auch Zweit- und Drittgeborene von Geburt an Graf, aber das muss ich dir ja nicht erzählen. Jedenfalls könnte auch dies die Vielzahl der Einträge hier erklären. Mit Titularkaiser, Titularzar, Titularkönig, Titularherzog, Titularfürst und Titular-Landgraf bestehen diverse ähnliche Kategorien. Hast du einen konkreten Vorschlag für eine Definition? --Y. Namoto (Diskussion) 15:39, 27. Okt. 2016 (CEST)
- Es kommt immer wieder zu Irritationen mit dieser (diesen) Kategorien. Die Definition setzt im ersten Satz auch hervorragend und treffend an. Der 2. Satz ("Diese sind entweder Ehepartner eines regierenden Grafen oder einer regierenden Gräfin oder Herrscher einer durch einen Regenten verwalteten oder nur formal bestehenden Grafschaft.") reist es dann aber komplett rein. Etliche Familie, Zweige, Häuser, einzelne Probanden wurden in den Grafenstand nobilitiert ohne das jehin ein Bezug zu einer Grafschaft bestand. Auch das waren Titulargrafen, sie führten den Titel Graf. Sie übten aber keine Herrschaft aus (abgesehen von der niederen Gerichtsbarkeit auf Ihren Gütern, die üblich war aber keinen Bezug nimmt zur Landeshoheit im Sinne einer Grafschaft. Wobei natürlich auch viele regierenden Grafen letztlich Lehnsnehmer von Herzogen, Fürsten, Königen oder Kaisern waren), sind aber sämtlich in der Kat:Graf falsch aufgehoben. Jüngstes Bsp. für Zuordnungsschwierigkeiten ist Fanny zu Reventlow - unstrittig eine Gräfin, jedoch keine regierende also nicht die Kat:Graf, jedoch sicher Titular, da sie ja eben nicht regierte. Sie aber keine Ehefrau etc. war, was ihr den Titel brachte, sondern der Grafentitel ging auf eine frühere Nobilitierung in Ihrer Familie ohne Bezug zu einer Grafschaft zurück. --Lorenz Ernst (Diskussion) 06:57, 19. Mai 2018 (CEST)