Kirchliche Gemeinschaften
Kirchliche Gemeinschaften (communitates ecclesiales, communitates ecclesiasticae) sind im Sprachgebrauch der römisch-katholischen Kirche christliche Konfessionen, die sie nach ihren Kriterien nicht als Kirchen bezeichnen kann.
Vorkonziliarer Katholizismus
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch: Rückkehr-Ökumene.
Vor dem Zweiten Vatikanischen Konzil identifizierte sich die Römisch-katholische Kirche in der Weise mit der Kirche Jesu Christi, dass sie außerhalb ihrer selbst nur Häretiker, Schismatiker und Nichtchristen erkennen konnte. In einer gewissen Spannung dazu wurde die Orthodoxie meist als Kirche(n) bezeichnet, womit ein historischer Sprachgebrauch nachwirkte. Die aus der Reformation hervorgegangenen Konfessionen wurden von Rom vor dem Konzil zu keinem Zeitpunkt als Kirchen anerkannt.[1]
Zweites Vatikanisches Konzil
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Verhältnis nichtkatholischer Christen und Kirchen zur römisch-katholischen Kirche, welches den Texten des Zweiten Vatikanischen Konzils zugrunde liegt, kann man sich im Modell konzentrischer Kreise verdeutlichen. Die römisch-katholische Kirche bildet den innersten Kreis (nur in ihr findet sich die „Fülle der Heilsmittel“), Jesus Christus aber ist das Zentrum.[2] Während Katholiken der Kirche „einverleibt“ sind (incorporantur), sind Nichtkatholiken in verschiedener Weise mit ihr verbunden oder auf sie hingeordnet.[3]
Das Konzil unterschied zwischen „Kirchen“ und „kirchlichen Gemeinschaften“. Um diese Formulierung wurde während des Konzils gerungen. Die ersten Textentwürfe unterschieden zwischen den „Kirchen“ des Ostens und den aus der Reformation hervorgegangenen „Gemeinschaften“. Die positive Wahrnehmung von Gemeinschaften bedeutete bereits einen wesentlichen Fortschritt gegenüber der Vorstellung, dass nichtkatholische Christen nur als Einzelpersonen („getrennte Brüder“, fratres seiuncti) auf die katholische Kirche hingeordnet seien. Die „Gemeinschaften“ kamen neu in den Blick als die Orte, an denen diese Christen ihren Glauben leben.[4] So heißt es explizit im Vorwort von Unitatis redintegratio über die ökumenisch engagierten Nichtkatholiken, dass sie „den dreieinigen Gott anrufen und Jesus als Herrn und Erlöser bekennen, und zwar nicht nur einzeln für sich, sondern auch in ihren Gemeinschaften (in coetibus congregati)[5], in denen sie die frohe Botschaft vernommen haben und die sie ihre Kirche und Gottes Kirche nennen (Ecclesiam dicunt esse suam et Dei)[6].“
Bei der Eröffnungsrede zur zweiten Sitzungsperiode sprach Papst Paul VI. von Gemeinschaften, „die sich mit dem Namen Kirche schmücken“ – es blieb in der Schwebe, ob er diese Selbstbezeichnung anerkannte; jedenfalls wies er sie nicht zurück.[7] Tatsächlich stand das Einheitssekretariat unter Kardinal Bea vor der schwierigen Aufgabe, eine gemeinsame Bezeichnung zu finden, die nicht nur für Lutheraner und Reformierte, sondern beispielsweise auch für Quäker und Disciples of Christ angemessen war und deren Selbstverständnis berücksichtigte.[8] Man konnte zur Zeit des Konzils katholischerseits darauf verweisen, dass die Unterschiede der Konfessionen im protestantischen Spektrum so groß waren, dass sie untereinander größtenteils keine Abendmahlsgemeinschaft praktizierten.[9]
In der dritten Sitzungsperiode fiel dann die Entscheidung, „Kirchen“ des Ostens und „Kirchen und kirchliche Gemeinschaften“ des Westens zu benennen und es offen zu lassen, welche Konfession des Westens als Kirche, welche als kirchliche Gemeinschaft bezeichnet wurde.[10]
„Die Kirchen und Kirchlichen Gemeinschaften (Ecclesiae et Communitates ecclesiales), die in der schweren Krise, die im Abendland schon vom Ende des Mittelalters ihren Ausgang genommen hat[11], oder auch in späterer Zeit[12] vom Römischen Apostolischen Stuhl getrennt wurden[13], sind mit der katholischen Kirche durch das Band besonderer Verwandtschaft verbunden …“ (Unitatis redintegratio 19)
Die Begriffsprägung „kirchliche Gemeinschaften“ (communitates ecclesiales) stammt von Kardinal Franz König, der Begriff sollte die „kirchlichen Elemente“ würdigen, die man in den betreffenden Konfessionen wahrnahm.[14] Da das Adjektiv ecclesiasticus bereits anders konnotiert war, schuf man für das Ökumenismusdekret das neue Adjektiv ecclesialis.[15] Dass im Konzilsdokument Lumen gentium davon abweichend der lateinische Begriff communitates ecclesiasticae gebraucht wird, bedeutet keinen inhaltlichen Unterschied:
„Mit jenen, die durch die Taufe der Ehre des Christennamens teilhaft sind, den vollen Glauben aber nicht bekennen oder die Einheit der Gemeinschaft unter dem Nachfolger Petri nicht wahren, weiß sich die Kirche aus mehrfachem Grunde verbunden. Viele nämlich halten die Schrift als Glaubens- und Lebensnorm in Ehren, zeigen einen aufrichtigen religiösen Eifer, glauben in Liebe an Gott, den allmächtigen Vater, und an Christus, den Sohn Gottes und Erlöser, empfangen das Zeichen der Taufe, wodurch sie mit Christus verbunden werden; ja sie anerkennen und empfangen auch andere Sakramente in ihren eigenen Kirchen oder kirchlichen Gemeinschaften (in propriis Ecclesiis vel communitatibus ecclesiasticis).“ (Lumen gentium 15)
Neuere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zwischen dem Vatikan und der Anglikanischen Gemeinschaft kam es nach dem Konzil zu bemerkenswerten ökumenischen Gesten. Paul VI. steckte Arthur Michael Ramsey, dem Erzbischof von Canterbury bei dessen Besuch im Vatikan 1966 seinen eigenen Bischofsring auf, den er 1954 als Erzbischof von Mailand erhalten hatte.[16] Der Erzbischof, so Paul Avis, sei von dieser Geste völlig überrascht worden; der Ring werde seitdem vom jeweiligen Erzbischof von Canterbury getragen, wenn er Rom besuche.[17]
Das Pontifikat Johannes Pauls II. sandte widersprüchliche Signale hinsichtlich des Kirchencharakters der aus der Reformation hervorgegangenen Konfessionen, so Bernd Jochen Hilberath: „… da segnet der Papst zusammen mit dem Erzbischof von Canterbury die Gläubigen auf dem Petersplatz und übergeht dabei, dass jener nach der offiziellen Doktrin Laie ist, da anglikanische Weihen nach wie vor als ungültig gelten; derselbe Papst … überreicht den schwedischen Bischöfen einen Ring, und er schreibt eine Enzyklika Ecclesia de Eucharistia, … da ‚darf‘ die Kongregation für die Glaubenslehre die Erklärung Dominus Iesus veröffentlichen, der Päpstliche Rat zur Förderung der Einheit der Christen gleichzeitig … Dialoggruppen mit allen, die wollen, bilden.“[18]
Die am 6. August 2000 veröffentlichte Erklärung Dominus Iesus trug die theologische Handschrift des damaligen Präfekten der Glaubenskongregation, Kardinal Joseph Ratzinger. Sie wiederholte nicht nur Formulierungen des Konzils. Während im Ökumenismusdekret das Grundmotiv erkennbar war, Verbindendes zu benennen, wurde jetzt der Defekt von Gemeinschaften ohne gültigen Episkopat hervorgehoben, ohne ihnen allerdings eine Ekklesialität ganz abzusprechen:[19]
„Die kirchlichen Gemeinschaften (Communitates ecclesiales) hingegen, die den gültigen Episkopat und die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, sind nicht Kirchen im eigentlichen Sinn (sensu proprio Ecclesiae non sunt); die in diesen Gemeinschaften Getauften sind aber durch die Taufe Christus eingegliedert und stehen deshalb in einer gewissen, wenn auch nicht vollkommenen Gemeinschaft mit der Kirche.“ (Dominus Iesus 17)
Hier fällt auf, dass in vorkonziliarer Tradition die nichtkatholischen Christen vor allem als Einzelpersonen wahrgenommen werden („die Getauften“), die in einer Verbindung zur Kirche Jesu Christi – der römisch-katholischen Kirche – stehen.[20]
Da die sogenannten „kirchliche Gemeinschaften“ sich in ihrem Eigenverständnis nicht für defizitär halten, wurde die Sprachregelung von Dominus Iesus als Herabsetzung empfunden. „Die Kirchen der Reformation stehen für die Erklärung gewissermaßen auf der untersten Stufe der kirchlichen Rangordnung. … Mit einer Deutlichkeit, die für Zweifel keinen Raum lässt, wird hier dem Prinzip eines Umgangs par cum pari, also von gleich zu gleich, eine Absage erteilt,“ erklärte Präses Manfred Kock als Ratsvorsitzender der EKD.[21]
Ähnlich urteilte dessen Amtsnachfolger Wolfgang Huber. Er erinnerte daran, dass weniger als ein Jahr vor dem Erscheinen der Erklärung Dominus Iesus die gemeinsame Erklärung zur Rechtfertigungslehre unterzeichnet worden sei, in der Vertreter der römisch-katholischen Kirche und der lutherischen Kirche einen Dialog „als gleichberechtigte Partner (par cum pari)“ ankündigten. Davon sei in der Erklärung nichts mehr zu spüren. Vielmehr habe dieser Text „am römisch-katholischen Kirchenverständnis gerade die Züge hervortreten lassen, die es für evangelische Christen dauerhaft unannehmbar machen“.[22]
Ratzinger äußerte in einem Interview zu dieser Kritik aus dem Raum der EKD, es scheine ihm absurd, wenn von Katholiken erwartet würde, evangelische Landeskirchen, „diese zufälligen historischen Bildungen“ und „faktischen evangelischen Kirchentümer“, in dem gleichen Sinn als Kirche anzusehen wie die katholische Kirche. Er schlug vor, die evangelischen Kirchen sollten ihre eigene Ekklesiologie offensiver vertreten: „dort ‚ereignet sich Kirche‘, um es einmal so auszudrücken.“[23]
Im Juli 2007 veröffentlichte die Kongregation für die Glaubenslehre das Schreiben Responsa ad quaestiones de aliquibus sententiis ad doctrinam de ecclesia pertinentibus, in dem die Unterscheidung zwischen Kirche und kirchlicher Gemeinschaft bekräftigt wird:
„5. Frage: Warum schreiben die Texte des Konzils und des nachfolgenden Lehramts den Gemeinschaften, die aus der Reformation des 16. Jahrhunderts hervorgegangen sind, den Titel „Kirche“ nicht zu? Antwort: Weil diese Gemeinschaften nach katholischer Lehre die apostolische Sukzession im Weihesakrament nicht besitzen und ihnen deshalb ein wesentliches konstitutives Element des Kircheseins fehlt. Die genannten kirchlichen Gemeinschaften, die vor allem wegen des Fehlens des sakramentalen Priestertums die ursprüngliche und vollständige Wirklichkeit des eucharistischen Mysteriums nicht bewahrt haben, können nach katholischer Lehre nicht „Kirchen“ im eigentlichen Sinn genannt werden.“[24]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Heribert Heinemann: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften: eine Anfrage an das neue Gesetzbuch der katholischen Kirche. In: Zeitschrift für evangelisches Kirchenrecht 32/3 (1987), S. 378–386.
- Peter Neuner: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften. In: Münchener Theologische Zeitschrift 36 (1985), S. 97–109.
- Klaus Unterburger: Protestanten sind Kirche. Eine Neubewertung aus Sicht der katholischen Theologiegeschichte. In: Herder Korrespondenz 3/2019, S. 22–25. (Download)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Peter Neuner: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften. In: Michael J. Rainer (Hrsg.): „Dominus Iesus“. Anstößige Wahrheit oder anstößige Kirche? LIT Verlag Münster 2001, S. 196–211, hier S. 199.
- ↑ Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3: Orientalium Ecclesiarum – Unitatis Redintegratio – Christus Dominus – Optatam Totius – Perfectae Caritatis – Gravissimum Educationis – Nostra Aetate – Dei Verbum. Freiburg/Br. 2016, ISBN 978-3-451-84561-1, S. 160.
- ↑ Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 161.
- ↑ Peter Neuner: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften Münster 2001, S. 196–211, hier S. 205.
- ↑ Hier vielleicht treffender mit Zusammenschlüssen zu übersetzen, siehe Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 111.
- ↑ Hier bleibt offen, wie die römisch-katholische Kirche sich zu dieser Selbstbezeichnung stellt, siehe Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 111.
- ↑ Peter Neuner: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften Münster 2001, S. 196–211, hier S. 206.
- ↑ Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 178.
- ↑ Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 165.
- ↑ Christoph Böttigheimer: Lehrbuch der Fundamentaltheologie. Die Rationalität der Gottes-, Offenbarungs- und Kirchenfrage. 2., durchgesehene und aktualisierte Auflage. Herder, Freiburg / Basel / Wien 2012, S. 690.
- ↑ Hier ist konkret an die Waldenser gedacht. Die Formulierung vermeidet die Engführung auf das frühe 16. Jahrhundert.
- ↑ Hier ist die Altkatholische Kirche gemeint.
- ↑ Die Formulierung „getrennt wurden“ vermeidet die Aussage, die betreffenden Kirchen bzw. Gemeinschaften hätten sich (in schuldhafter Weise) von der Kirche Jesu Christi getrennt. Vgl. Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 165.
- ↑ David Neuhold: Franz Kardinal König – Religion und Freiheit: Versuch eines theologischen und politischen Profils. Kohlhammer, Stuttgart 2008, S. 100–102.
- ↑ David Neuhold: Franz Kardinal König – Religion und Freiheit: Versuch eines theologischen und politischen Profils. Kohlhammer, Stuttgart 2008, S. 101. Anm. 247.
- ↑ Gerulf Hirt: Papst Paul VI. in anglikanischen Augen: Begegnungen und Projektionen in England. In: Gerulf Hirt et al. (Hrsg.): Die Päpste und die Protestanten. Begegnungen im modernen Europa. Böhlau, Köln / Weimar / Wien 2018, S. 129–168, hier S. 139.
- ↑ Paul Avis: Anglicanism and Christian Unity. In: Jeremy Morris (Hrsg.): The Oxford History of Anglicanism, Band 3: Global Western Anglicanism, c. 1910–present. Oxford University press, Oxford 2017, S. 186–213, hier S. 208.
- ↑ Peter Hünermann, Bernd Jochen Hilberath (Hrsg.): Herders Theologischer Kommentar zum Zweiten Vatikanischen Konzil, Band 3, S. 203.
- ↑ Florian Ihsen: Eine Kirche in der Liturgie. Zur ekklesiologischen Relevanz ökumenischer Gottesdienstgemeinschaft. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2010, S. 75.
- ↑ Peter Neuner: Kirchen und kirchliche Gemeinschaften Münster 2001, S. 196–211, hier S. 208.
- ↑ Manfred Kock: Stellungnahme zu der von der Kongregation für die Glaubenslehre der römisch-katholischen Kirche veröffentlichen Erklärung „Dominus Iesus“. In: EKD. 5. September 2000, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 9. Juni 2019; abgerufen am 9. Juni 2019. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Wolfgang Huber: Ende oder Neubeginn der Ökumene?. In: Michael J. Rainer (Hrsg.): „Dominus Iesus“. Anstößige Wahrheit oder anstößige Kirche? LIT Verlag Münster 2001, S. 282–285, hier S. 284.
- ↑ Es scheint mir absurd, was unsere lutherischen Freunde jetzt wollen. – Die Pluralität der Bekenntnisse relativiert nicht den Anspruch des Wahren: Joseph Kardinal Ratzinger antwortet seinen Kritikern. In: Michael J. Rainer (Hrsg.): „Dominus Iesus“. Anstößige Wahrheit oder anstößige Kirche? LIT Verlag Münster 2001, S. 29–45, hier S. 32 f.
- ↑ Kongregation für die Glaubenslehre: Antworten auf Fragen zu einigen Aspekten bezüglich der Lehre über die Kirche. In: vatican.va. 29. Juni 2007, abgerufen am 15. Juli 2019.