Klassieren (Sprache)
Klassieren bzw. Klassierung ist ein Wort, das vor allem im deutschsprachigen Teil von Belgien, in Luxemburg und in der Schweiz verwendet wird.
Im Deutschen hat klassieren nach Duden die Bedeutung:
- nach bestimmten Merkmalen einer Klasse (etwa einordnen),
- körniges Gut nach Korngröße zerlegen,
- sich platzieren (in Belgien, Luxemburg und der Schweiz auch im Sinne von Platzierung, Rangierung[1][2]).
Beispiel: Luxemburg klassiert sich bei Gender Equality in der Politik nur knapp vor Saudi-Arabien[3] oder: Unter den EU-Staaten klassiert sich Luxemburg auf den 9. Platz der wettbewerbsfähigsten Volkswirtschaften.[4]
Weitere Wortbedeutung in Luxemburg
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wortverwendung erfolgt durchwegs in den luxemburgischen (deutschsprachigen) Medien, seltener in der Alltagssprache und in Anlehnung an das franz.: classer im Sinne von: in Klassen einteilen, ordnen.[5][6] Klassieren bedeutet im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz (z. B. Monument national), auch die Tätigkeit der Unterschutzstellung an sich.[7]
Beispiele[8]:
- Klassieren ist die Einstufung und Aufnahme z. B. eines Objektes oder eines Gebäudes als nationales Monument.[9]
- Klassierungspläne sind Pläne zur Unterschutzstellung von bedeutenden Objekten oder Gebäuden in Luxemburg.
- Die Klassierungsprozedur ist die geordnete Vorgangsweise des Denkmalschutzamts, das bei jedem Akte die notwendigen Recherchen macht und interne Prozeduren befolgt. Dazu gehört auch der Dialog mit den betroffenen Eigentümern[10] und unter anderem eine Objekt- bzw. Hausbesichtigung. Bei der Klassierungsprozedur wird z. B. auch beurteilt, ob das Objekt bzw. Gebäude im Hinblick auf die Authentizität, Seltenheitswert, Bautypus, Ortslage, Charakteristisch für ihre Entstehungszeit, Militärgeschichte, Orts und Heimatgeschichte, Entwicklungsgeschichte für Luxemburg relevant bzw. einzigartig ist und einen besonderen Schutzstatus benötigt.
- Die Klassierungsanfrage behandelt die Anfrage, ein bestimmtes Objekt in die Liste der als nationales Denkmal eingestuften Objekte und Gebäude aufzunehmen (zu klassieren).
- Ein klassiertes Grundstück ist ein für einen bestimmten Zweck gewidmetes Grundstück.[11]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Urich Ammon u. a.: Variantenwörterbuch des Deutschen, de Gruyter Verlag, Berlin 2004, Stichworte: klassieren, Klassierung, ISBN 3-11-016575-9, S. 410, google.books.
- ↑ Ingo Neuhausen: Das Französische in Luxemburg, Dissertation, Universität Siegen, Siegen 2001, S. 85.
- ↑ Armand Back: [1], Tagblatt.lu vom 20. Oktober 2018.
- ↑ Newsletter der Botschaft von Luxemburg in Deutschland, 3/2013 ( des vom 1. Juni 2019 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. .
- ↑ Siehe z. B. Nadine Schartz: Limpertsberg: Häuserabriss bleibt nicht ohne Folgen - Trotz Klassierungsprozedur wurden der Abriss an vier Gebäuden in der Rue Jean l'Aveugle aufgenommen und mit Mühe gestoppt. Nun sollen die Prozeduren geändert werden., Luxemburger Wort vom 31. Mai 2019, zuletzt abgerufen am 1. Juni 2019.
- ↑ Frühere Wäscherei Voelker-Schuman im Pfaffenthal: Mouvement Ecologique regt Klassierung von Anlageteilen an, Webseite: meco.lu vom 18. Oktober 2017 und Für eine Klassierung des Schlossberinges in Hollenfels aus Denkmalschutzsicht, meco.lu vom 1. April 2019.
- ↑ Siehe z. B. zur Verwendung des Wortes: Gemeinderat Luxemburg: Denkmalschutz - oder doch nicht?, Luxemburger Wort vom 30. September 2013.
- ↑ Zur Verwendung der Worte siehe z. B.: Wann kommt das älteste Luxemburger Auto unter Denkmalschutz?, Webseite: forum.lu vom Dezember 2006, S. 53.
- ↑ franz: Objets et immeubles classés comme monument national, kurz: Monument national.
- ↑ Die Klassierung kann grundsätzlich bei Immobilien auch vorgenommen werden, ohne die Stellungnahme des Eigentümers abzuwarten.
- ↑ Beispiel: Polygone errichtet Neubau des "Abrigado", Webseite: etika.lu vom 5. Dezember 2012.