Kommunalwahlen in Mecklenburg-Vorpommern 2011

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wahl der Kreistage 2011
Landesweites Ergebnis (%)[1]
 %
30
20
10
0
29,0
27,5
19,2
6,5
5,4
4,3
8,1
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2009
 %p
 10
   8
   6
   4
   2
   0
  −2
  −4
  −6
−2,8
+8,2
−2,4
+1,5
+2,2
−4,4
−2,4
Die neuen Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern nach der Kreisgebietsreform 2011 und ihre vorläufigen Kreisnamen

Die Kommunalwahlen 2011 in Mecklenburg-Vorpommern fanden am 4. September 2011 statt. Die Neuwahlen waren aufgrund der Kreisgebietsreform erforderlich. Abgestimmt wurde in den sechs neuen Landkreisen über die Besetzung der Kreistage, über die Landräte und die neuen Kreisnamen. Die Wahlen fanden parallel zur Landtagswahl statt.

Nicht von der Kreisgebietsreform betroffen sind lediglich die Landeshauptstadt Schwerin sowie die Hansestadt Rostock. Auf der Ebene der Städte und Gemeinden bleiben die Ergebnisse der Kommunalwahlen 2009 gültig. Dies betrifft die Bürgermeister und die Gemeinderäte.

Die rechtlichen Grundlagen für die Vorbereitung und Durchführung der Wahl zum Landtag in Mecklenburg-Vorpommern sind insbesondere durch die Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, das Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG)[2] geregelt.

Bei der Kommunalwahl hat jeder, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, das passive Wahlrecht. Auch sind auf kommunaler Ebene ausländische Bürger aus der EU wahlberechtigt.

Jeder Wähler hat bei der Kreistagswahl drei Stimmen, die er beliebig über die Kandidatenlisten der Parteien und Wählergemeinschaften oder die Einzelbewerber verteilen kann. Die Stimmen können dabei für drei verschiedene Kandidaten einer oder mehrerer Parteien abgegeben (panaschieren), aber auch alle für einen einzigen Kandidaten (kumulieren) gegeben werden.

Eine weitere Besonderheit gegenüber den Bestimmungen bei der Landtagswahl ist, dass neben Parteien und Einzelbewerbern auch Wählergemeinschaften antreten dürfen. Im Gegensatz zur Landtagswahl gibt es bei der Kreistagswahl keine Fünf-Prozent-Hürde.

Wahlen zu den Kreistagen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Je nach ihrer Bevölkerungsstärke und Fläche sind die Kreistage der neuen Großkreise mit einer unterschiedlichen Anzahl an Sitzen ausgestattet. Die Landkreise Mecklenburgische Seenplatte und Ludwigslust-Parchim werden über je 77 Sitze, die Landkreise Rostock, Vorpommern-Rügen und Vorpommern-Greifswald über je 69 Sitze und der Landkreis Nordwestmecklenburg über 61 Sitze verfügen.

Die Landkreise waren in mehrere Wahlbereiche aufgeteilt, in denen die Parteien oder Wählergemeinschaften mit unterschiedlichen Wahlvorschlägen, also mit jeweils anderen Kandidaten, antraten. Angesichts der enormen Größe der Landkreise sollte dies eine ausgewogene lokale Verteilung der Mandate gewährleisten. Allerdings stellten die Parteien und Wählergemeinschaften bekannte Persönlichkeiten zumeist in allen Wahlbereichen auf.

Bei der Landratswahl benötigt der Kandidat die absolute Mehrheit der gültigen Stimmen, um Landrat zu werden. Wird diese im ersten Wahlgang von keinem Kandidaten erreicht, findet zwei Wochen später eine Stichwahl zwischen den beiden bestplatzierten Bewerbern statt, bei der die relative Mehrheit reicht. Bewerber für das Landratsamt dürfen nicht älter als 60 Jahre sein, Amtsinhaber dürfen sich jedoch bis zum Alter von 64 Jahren zur Wiederwahl stellen.

Abstimmungen über die Kreisnamen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bislang benutzten Namen für die sechs neuen Kreise (Mecklenburgische Seenplatte, Mittleres Mecklenburg, Nordvorpommern, Nordwestmecklenburg, Südvorpommern und Südwestmecklenburg) sind nur vorläufige Kreisnamen. Bis zum 4. Juni 2011 konnten die in den neuen Landkreisen aufgehenden Körperschaften Vorschläge für die neuen Kreisnamen vorlegen. Die Abstimmungen über die Kreisnamen entsprechen formal dem Bürgerentscheid in der Kommunalverfassung (§ 20). Der Vorschlag mit den meisten Stimmen wird am Tag nach der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses der Name des neuen Landkreises sein. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

Zur Abstimmung standen folgende Vorschläge:[3]

Neuer Landkreis Zur Abstimmung stehende Namensvorschläge Vorschlagende(r) kreisfreie Stadt/Landkreis
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgisch-Vorpommersche Seenplatte Landkreis Demmin
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburg-Strelitz, Landkreis Müritz, Neubrandenburg
Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock Landkreis Bad Doberan
Landkreis Güstrow-Bad Doberan Landkreis Güstrow
Landkreis Nordvorpommern Ostseekreis Stralsund Landkreis Nordvorpommern, Stralsund
Landkreis Vorpommern-Rügen Landkreis Rügen
Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg
Ostseekreis Wismar Wismar
Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Landkreis Demmin, Landkreis Ostvorpommern, Greifswald
Ostsee-Haffkreis Vorpommern Landkreis Uecker-Randow
Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Landkreis Ludwigslust
Landkreis Parchim-Ludwigslust Landkreis Parchim

Gewählte Kreisnamen

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 7. September 2011 erhielten die sechs neuen Landkreise die Namen, die am 4. September durch Abstimmungen festgelegt wurden.[4] Nun gibt es nur noch zwei kreisfreie Städte:

Vorläufige Kreisnamen
und kreisfreie Städte
Gewählte Kreisnamen
und kreisfreie Städte
Verwaltungssitze Zustimmung in % Einwohner (31. Dezember 2010) Fläche in km²
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Neubrandenburg 83,5 272.922 5.468
Landkreis Mittleres Mecklenburg Landkreis Rostock Güstrow 55,5 216.189 3.421
Landkreis Nordvorpommern Landkreis Vorpommern-Rügen Hansestadt Stralsund 51,0 230.743 3.188
Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Hansestadt Wismar 62,7 160.423 2.117
Landkreis Südvorpommern Landkreis Vorpommern-Greifswald Hansestadt Greifswald 63,3 245.733 3.927
Landkreis Südwestmecklenburg Landkreis Ludwigslust-Parchim Parchim 55,5 218.362 4.750
Hansestadt Rostock Hansestadt Rostock 202.735 181
Landeshauptstadt Schwerin Landeshauptstadt Schwerin 95.220 131

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Die Landeswahlleiterin Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 5. September 2011
  2. Landes- und Kommunalwahlgesetz (PDF; 187 kB)
  3. Namensvorschläge für die Benennung der neuen Landkreise in Mecklenburg-Vorpommern
  4. Info des Landes Mecklenburg-Vorpommern: Kreisnamen (Memento des Originals vom 31. August 2011 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.mecklenburg-vorpommern.eu