Konfitüre (Begriffsklärung)
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Als Konfitüre bezeichnet man
- Konfitüre – ein Brotaufstrich aus mit Zucker eingekochten Früchten.
- Konfitüre aus Milch und Zucker, siehe Milchkonfitüre
- Eingekochtes entsprechend der frz. confire und dem lat. conficere für fertig machen, siehe Einkochen
- Konfitfrüchte, in konzentrierter Zuckerlösung eingelegte Früchte, siehe Sladko
Siehe auch:
- Confit – in Fett eingekochtes Fleisch
- Konfekt – ursprünglich zusammengesetztes Arzneimittel, heute feine Zucker- und Backwaren (Confiserie), Kleingebäck
- Marmelade – manchmal gleichbedeutend wie Konfitüre, regional aber oft unterschiedlich
- Frucht-Gelee – Konfitüre aus Fruchtsaft und Gelierzucker
- Früchte-Kompott – mit Zucker und Wasser eingemachtes Obst
- Früchte-Mus – Brei oder Püree aus gekochtem Obst