Konzil von Vienne

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Konzil von Vienne
16. Oktober 1311 – 6. Mai 1312
Akzeptiert von

römisch-katholische Kirche

Einberufen von Papst Clemens V.
Präsidium

Papst Clemens V.

Teilnehmer 20 Kardinäle, 122 Bischöfe, 38 Äbte
Themen

Templerorden, Lehren Petrus Johannis Olivis, Zinsnahme

Dokumente

Dekrete und Konstitutionen

Das Konzil von Vienne (Gemälde von Paul LaCroix, Mitte 19. Jhd., veröffentlicht 1880)

Das Konzil von Vienne (lat. Concilium Viennense) fand vom 16. Oktober 1311 bis zum 6. Mai 1312 statt. Dies war das 15. Allgemeine Konzil und wurde von Papst Clemens V. einberufen.

Das Konzil entschied, dass den Templern die ihnen 1307 im Templerprozess vorgeworfene Häresie und Blasphemie nicht nachgewiesen worden seien. Dennoch sei, allein schon durch den nunmehr schlechten Ruf des Ordens, dieser aufzulösen, um weiteren Schaden von der Kirche abzuwenden. Der Papst übertrug in weiteren Bullen, unter anderem Ad providam, den Besitz der Templer auf den Johanniterorden.

Auf Antrag des rheinischen Prälaten wurde das fahrende Beginentum generell verboten und ihr Ordenshabit unter Androhung der Exkommunikation verbannt (Bulle Cum de quibusdam). Den übrigen Beginen und Begarden wurden Privilegien wie das Predigtrecht und das Beichthörrecht entzogen, sowie auch die Frauenseelsorge (cura monialium) verboten. In der Bulle Ad nostrum quia wurden antinomische und autotheistische Häresien verurteilt, teils auf Basis von Lehrsätzen, die dem Spiegel der einfachen Seelen der Begine Marguerite Porete entnommen waren. Die Verurteilung und die darin angeführten Sätze bildeten die Basis der Verfolgung der Brüder und Schwestern des Freien Geistes im 14. Jahrhundert.

Das Konzil legte fest, dass schon die Behauptung, Zinsen zu nehmen wäre nicht verboten, Häresie sei. Weltlichen Herrschern, die es erlaubten, Zinsen zu nehmen, wurde mit der Exkommunikation gedroht. Erst durch diesen Beschluss war es möglich aus der bisherigen kirchlichen Vorgabe des Zinsverbots allgemeingültiges weltliches Recht zu schaffen.[1]

Ebenfalls wurde die Bulle Super cathedram von Bonifatius VIII. erneuert. Darin wurde verfügt, dass die Mendikanten jeweils den vierten Teil ihres Verdienstes (und ihrer Erbansprüche) der Kirche abliefern mussten.

Diese Dekrete wurden jedoch erst 1317 veröffentlicht, da Papst Clemens V. kurz nach dem Konzil starb.

Zudem wurde beschlossen, dass in den Universitäten Paris, Oxford, Bologna und Salamanca Lehrstühle für Hebräisch, Arabisch und Chaldäisch einzurichten seien.

  • Malcolm Charles Barber: Vienne, Konzil von. In: Theologische Realenzyklopädie 35 (2003), S. 76–79. (mit weiterer Lit.)
  • Jan Ballweg: Konziliare oder päpstliche Ordensreform. Benedikt XII. und die Reformdiskussion im frühen 14. Jahrhundert. (= Spätmittelalter und Reformation. N.R. 17). Mohr Siebeck, Tübingen 2001, ISBN 3-16-147413-9.
  • Hubert Jedin: Kleine Konziliengeschichte (= theologisches seminar). 6. Aufl. der Neuausgabe, Herder-Verlag, Freiburg im Breisgau 1990, ISBN 3-451-18040-5, S. 55–60.
  • Joseph Lecler: Vienne (= Geschichte der ökumenischen Konzilien, Bd. VIII). Matthias-Grünewald-Verlag. Mainz 1965.
  • Alberto Melloni: Die sieben "Papstkonzilien" des Mittelalters. In: Giuseppe Alberigo (Hrsg.): Geschichte der Konzilien. Von Nicaenum bis zum Vatikanum II. Düsseldorf, Patmos 1993, ISBN 3-491-71105-3, S. 197–231, bes. S. 225–228.
  • Ewald Müller: Das Konzil von Vienne 1311–1312. Seine Quellen und seine Geschichte. (= Vorreformationsgeschichtliche Forschungen. 12). Aschendorff, Münster i. W. 1934.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Katja Bauer: Der Beitrag der Raiffeisengenossenschaften zur Überwindung des Wuchers. (= Kooperations- und Genossenschaftliche Beiträge der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster. Band 31). Dissertation. Münster 1993, ISBN 3-7923-0660-3, S. 25.