Moritzlauken, auch Naujenincken genannt, war im 18. Jahrhundert ein königliches Bauerndorf.[1] Zur Unterscheidung zu seiner Kolonie (Neu) Moritzlauken (s. u.) bekam der Ort im 19. Jahrhundert den Namenszusatz Alt. Im Jahr 1874 wurde die Landgemeinde Alt Moritzlauken dem neu gebildeten AmtsbezirkRautenberg im Kreis Ragnit zugeordnet.[2] 1930 wurde sie, nun im Kreis Tilsit-Ragnit, an die Landgemeinde Birkenfelde angeschlossen. Dort wurde der Ortsteil 1938 in Altmoritzfelde umbenannt. Im Jahr 1945 kam er in Folge des Zweiten Weltkrieges mit dem nördlichen Ostpreußen zur Sowjetunion.
Die Kolonie Neu Moritzlauken wurde wohl im 19. Jahrhundert gegründet. 1874 wurde sie als selbständige Landgemeinde dem Amtsbezirk Rautenberg zugeordnet.[2] 1938 wurde Neu Moritzlauken in Moritzfelde (Ostpr.) umbenannt. 1945 kam der Ort zur Sowjetunion.
Im Jahr 1950 wurden das Vorwerk Schradersleben (54° 53′ 21″ N, 22° 22′ 18″ O54.88916666666722.371666666667), das bis 1945 zu Löbegallen (Löbenau) im Kreis Pillkallen (Schloßberg) gehört hatte, der Ortsteil Alt Moritzlauken/Altmoritzfelde und der Ort Neu Moritzlauken/Moritzfelde unter dem russischen Namen Kortschagino zusammengefasst und dem Dorfsowjet Tolstowski selski Sowet im Rajon Krasnosnamensk zugeordnet.[9] Später, falls dann noch existent, gelangte der Ort in den Wesnowski selski Sowet. Kortschagino wurde vor 1975 aus dem Ortsregister gestrichen.[10]
↑ abcdDie Gemeinden und Gutsbezirke des Preussischen Staates und ihre Bevölkerung nach den Urmaterialien der allgemeinen Volkszählung vom 1. December 1871, Berlin 1874
↑ abGemeindelexikon für das Königreich Preußen, I. Provinz Ostpreußen, Berlin 1888
↑ abGemeindelexikon für das Königreich Preußen, Heft 1, Provinz Ostpreußen, Berlin 1907
↑Amtliches Gemeindeverzeichnis für das Deutsche Reich, Teil I: Altreich und Land Österreich. Herausgegeben vom Statistischen Reichsamt, Vierte Auflage, 1939
↑Durch den Указ Президиума Верховного Совета РСФСР от 5 июля 1950 г., № 745/3, «О переименовании населённых пунктов Калининградской области» (Verordnung 745/3 des Präsidiums des Obersten Rats der RSFSR "Über die Umbenennung der Orte der Oblast Kaliningrad" vom 5. Juli 1950)