Kostgänger
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Ein Kostgänger war eine bestimmte Person, die gegen Bezahlung am Mittagstisch teilnahm. Die Aufnahme eines Kosthalter war genehmigungspflichtig. Der Haushalt war damit eine Kosthalterei und keine Wirtschaft, wo jedermann kommen konnte.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hermann Dennstedt, Preussisches Polizei-Lexikon, Band 3, S. 636
- Kostgänger. In: Heinrich August Pierer, Julius Löbe (Hrsg.): Universal-Lexikon der Gegenwart und Vergangenheit. 4. Auflage. Band 9: Johannes–Lackenbach. Altenburg 1860, S. 744 (Digitalisat. zeno.org).
- http://www.zeno.org/Adelung-1793/A/Kostg%C3%A4nger,+der
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Kostgänger – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen