Krankenhausstrukturfonds-Verordnung

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Basisdaten
Titel: Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich
Kurztitel: Krankenhausstrukturfonds-Verordnung
Abkürzung: KHSFV
Art: Rechtsverordnung
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Erlassen aufgrund von: § 12 Abs. 3 KHG
Rechtsmaterie: Besonderes Verwaltungsrecht, Gesundheitsrecht, Sozialrecht
Fundstellennachweis: 2126-9-19
Erlassen am: 17. Dezember 2015
(BGBl. I S. 2350)
Inkrafttreten am: 24. Dezember 2015
Letzte Änderung durch: Art. 6 G vom 20. Dezember 2022
(BGBl. I S. 2793)
Inkrafttreten der
letzten Änderung:
29. Dezember 2022
(Art. 9 G vom 20. Dezember 2022)
Weblink: Text der Verordnung
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten.

Die Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (kurz Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV) ist eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums von 2015, die aufgrund der Ermächtigung in § 12 Abs. 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) das Nähere über die Verwendung der Mittel aus dem Krankenhausstrukturfonds bestimmt.[1]

Die Verordnung legt die Kriterien fest, die ein Vorhaben erfüllen muss, damit es mit Mitteln des Strukturfonds gefördert werden kann. Darüber hinaus wird in der Verordnung das Verfahren der Vergabe der Fördermittel geregelt. Hierzu gehören auch die Regelungen, welche Unterlagen die Länder zum Nachweis der Förderungsvoraussetzungen vorzulegen haben. Schließlich werden die Voraussetzungen und das Verfahren der Rückforderung von Fördermitteln geregelt.[2]

Anträge für Fördermittel aus dem Krankenhausstrukturfonds können beim Bundesamt für Soziale Sicherung gestellt werden.[3] Die Mittel stammen aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.

Einzelnachweise

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  1. Volker Penter: K wie Krankenhausstrukturfonds. In: KU Gesundheitsmanagement. 6. März 2020, abgerufen am 21. März 2023.
  2. BR-DRs. 532/15. Bundesrat, 5. November 2015, abgerufen am 21. März 2023. S. 8 ff.
  3. Krankenhausstrukturfonds - www.bundesamtsozialesicherung.de. Abgerufen am 21. März 2023.