Kreis Salmünster

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Gemeinden und Kreisgrenze des ehemals kurhessischen Kreises Salmünster

Der Kreis Salmünster war von 1822 bis 1830 ein Kreis in der Provinz Hanau des Kurfürstentums Hessen. Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Main-Kinzig-Kreis in Hessen.

Der Kreis Salmünster wurde 1821 aufgrund einer kurfürstlichen Verordnung als ein Kreis der kurhessischen Provinz Hanau gebildet.[1] Dazu gehörte auch die einheitliche Einteilung des Kurstaates in Provinzen, die sich wiederum in Kreise gliederten. Bei seiner Gründung hatte der Kreis Salmünster 16.611 Einwohner.[2]

Am 1. Januar 1830 wurde der Kreis bereits wieder aufgelöst[3]. Dabei wurden

„vereinigt“.

Die Kreise Gelnhausen und Schlüchtern (nach 1945 als Landkreise) bestanden bis 1974 und gingen dann durch die Gebietsreform in Hessen im Main-Kinzig-Kreis auf.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 29. Juni 1821 über die Umbildung der bisherigen Staatsverwaltung betreffend, in (Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen vom Jahre 1821, Hof- und Waisenhaus-Druckerei, Cassel) kurhessGS 1821, S. 29–62; auch in: Wilhelm Möller und Karl Fuchs (Hrsg.), Sammlung der im Kurfürstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860, Marburg und Leipzig (Elwert’sche Universitäts-Buchhandlung) 1866, S. 311–351
  2. Johann Peter Eyring: Der Landkreis Hanau. In: Georg-Wilhelm Hanna (Bearb.): Der Landkreis Hanau und seine Landräte. Hrsg.: Kreissparkasse Hanau. Hanau 1989, S. 7.
  3. Ausschreiben des Staatsministeriums, vom 23. November 1829, wegen einer Veränderung der Kreiseintheilung in der Provinz Hanau. In: Sammlung von Gesetzen, Verordnungen, Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfügungen für Kurhessen, Fünfter Band, Jahre 1827, 1828, 1829 und 1830, (Hof- und Waisenhaus-Buchdruckerei) Cassel, kurhessGS 1829 S. 80