Kreisgericht Mainz
Das Kreisgericht Mainz war ein Kreisgericht in der Provinz Rheinhessen, dem Gebiet des Großherzogtums Hessen, in dem französisches Recht und die französische Gerichtsverfassung galten.
Gründung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Kreisgericht Mainz stammte aus der vom Großherzogtum mit Rheinhessen übernommenen französischen Rechtstradition und entsprach dem „tribunal de première instance“ der französischen Gerichtsverfassung. Offiziell wurde seine Funktion als zweitinstanzliches Gericht durch einen Erlass vom 10. Januar 1817 festgeschrieben[1] und damit begründet, dass die Unterschiede in den Rechtssystemen der Provinzen links und rechts des Rheins zu unterschiedlich seien, als dass eine Angleichung oder Vereinigung im Moment möglich sei. Rheinhessen bestand aus 12 Kantonen mit je einem Friedensgericht, die 1817 den Bereich bildeten, der dem Kreisgericht nachgeordnet war.
Zuständigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Kreisgericht war so zunächst für die gesamte Provinz Rheinhessen zuständig. Ihm übergeordnet war ein Provisorisches Obergericht, ebenfalls zuständig für die gesamte Provinz Rheinhessen.
Weitere Entwicklung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1836 wurde der Gerichtsbezirk des Kreisgerichtes geteilt: Der Bezirk wurde verkleinert und für den ausgegliederten Teil ein neues Kreisgericht Alzey gebildet.[2] 1852 wurde das Gericht in „Bezirksgericht Mainz“ umbenannt, ohne dass sich sonst etwas änderte.[3]
Ende
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit dem Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 wurden Organisation und Bezeichnungen der Gerichte reichsweit vereinheitlicht. Zum 1. Oktober 1879 hob das Großherzogtum Hessen deshalb das Bezirksgericht Mainz auf. Funktional ersetzt wurde es durch das Landgericht Mainz.[4]
Nachgeordnete Gerichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Friedensgericht | Anmerkung |
---|---|
Friedensgericht Alzey | 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Friedensgericht Bingen | |
Friedensgericht Mainz I | |
Friedensgericht Mainz II | |
Friedensgericht Nieder-Olm | |
Friedensgericht Ober-Ingelheim | |
Friedensgericht Oppenheim | 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Friedensgericht Osthofen | Bis 1822: „Friedensgericht Bechtheim“ 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Friedensgericht Pfeddersheim | 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Friedensgericht Wöllstein | 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Friedensgericht Wörrstadt | |
Friedensgericht Worms | 1836 zum Kreisgericht Alzey |
Richter
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]sortiert nach Eintrittsjahr
- Franz Philipp Aull (1817, Präsident: 1821–1831)
- Georg Joseph Vogel (1826–1848)
- Martin Mohr (Vizepräsident: 1829)
- Joseph Aloys Kilian (Präsident: 1831–1838)
- Moritz Schmitt (1840–1850?)
- Theodor Friedrich Knyn (Vizepräsident: 1847, Präsident: 1857)
- Arnold von Jungenfeld (1849–1851)
- Eduard Lehne (1850–1857)
- August Becker (1850–1872)
- Cornelius Valckenberg (1859–1862)
- Georg Röder (1865–1867)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Eckhart G. Franz, Hanns Hubert Hofmann, Meinhard Schaab: Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg, Bayern und Hessen im 19. und 20. Jahrhundert = Akademie für Raumforschung und Landesplanung: Beiträge, Band 100 = Behördliche Raumorganisation seit 1800, Grundstudie 14. VSB Braunschweig, 1989, ISBN 3-88838-224-6, S.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Erlass vom 10. Januar 1817. In: Sammlung der in der Großherzoglich Hessischen Zeitung vom Jahr 1817 publicirten Verordnungen und höheren Verfügungen. Großherzogliche Invalidenanstalt, Darmstadt 1818, S. 2f.
- ↑ Verordnung die Eintheilung der Provinz Rheinhessen in zwei Gerichtsbezirke erster Instanz betreffend vom 4. Oktober 1836. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 46 vom 10. Oktober 1836, S. 461–464.
- ↑ Bekanntmachung die Umwandlung der Benennung ‚Gr[oßherzogliche] Kreisgerichte‘ in die Benennung ‚Gr[oßherzogliche] Bezirksgerichte‘ betreffend vom 24. Oktober 1852. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 53 vom 11. Oktober 1852, S. 459.
- ↑ §§ 1, 2 Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr. 15 vom 30. Mai 1879, S. 197f.