Amtsgericht Steinach
Das Amtsgericht Steinach war ein von 1879 bis 1952 bestehendes Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in der thüringischen Stadt Steinach. Direkter Vorgänger des Amtsgerichtes war die von 1870 bis 1879 bestehende Kreisgerichtsdeputation Steinach des Kreisgerichtes Sonneberg.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 1. Juli 1870 wurde zur Erleichterung des gerichtlichen Geschäftsverkehrs für die vom Kreisgerichtssitz in Sonneberg entfernter liegenden Ortschaften eine Kreisgerichtsdeputation zu Steinach errichtet. Der Sprengel dieser Gerichtsbehörde umfasste die damaligen Gemeinden Steinach, Haselbach, Igelshieb, Lauscha und Steinheid (mit Limbach).[1] Mit Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurde diese Gerichtsdeputation in das Amtsgericht Steinach umgewandelt.[2] Zum 1. Januar 1900 wurde die Gemeinde Ernstthal vom Amtsgericht Gräfenthal abgetrennt und dem Amtsgericht Steinach zugewiesen,[3] am 1. Januar 1902 konnte dazu die neu geschaffene Gemeinde Eschenthal in den Amtsgerichtsbezirk eingegliedert werden.[4] Die nach der Bildung des Landes Thüringen nötig gewordene Justizreform führte am 1. Oktober 1923 zur Erweiterung des Steinacher Sprengels um die bis dahin zum Amtsgericht Oberweißbach zählenden Orte Neuhaus am Rennweg und Schmalenbuche sowie um den zuvor zum Amtsgericht Gräfenthal zählenden Haselbacher Ortsteil Hohenofen.[5]
War seit 1879 das Landgericht Meiningen die nächsthöhere Instanz gewesen,[6] erfolgte am 1. September 1949 der Wechsel in den Landgerichtsbezirk Rudolstadt.[7][8] Nachdem mit Wirkung vom 1. Oktober 1949 das Amtsgericht Steinach noch einmal um die vom Amtsgericht Gräfenthal stammenden Gemeinden Hasenthal und Spechtsbrunn plus die vom Amtsgericht Schalkau abgetrennte Gemeinde Siegmundsburg vergrößert worden war,[9] erfolgten am 1. Januar 1952 die Auflösung des Steinacher Amtsgerichtes und die Zuteilung seines Bezirkes an das Amtsgericht Sonneberg.[10]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung vom 18. Juni 1870, die Errichtung einer Kreisgerichtsdeputation zu Steinach betreffend. (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 4 )
- ↑ Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 95)
- ↑ Verordnung vom 16. December 1899, betreffend Abgrenzung von Gerichtsbezirken. (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 483)
- ↑ Verordnung vom 24. Dezember 1901 über Abgrenzung von Gerichtsbezirken. (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 107)
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)
- ↑ Vertrag zwischen Preußen, Sachsen-Meiningen und Sachsen-Coburg-Gotha, betreffend die Errichtung eines gemeinschaftlichen Landgerichts zu Meiningen vom 17. Oktober 1878 (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 81)
- ↑ 1. Durchführungsverordnung zum Gesetz betr. die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32) vom 1. August 1949 (Ges.-S. S. 41)
- ↑ Gesetz betreffend die Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 19. Mai 1949 (Ges.-S. S. 32)
- ↑ Ausführungsverordnung über die Sitze und Bezirke der Amtsgerichte im Lande Thüringen vom 16. September 1949 (Ges.-S. S. 55)
- ↑ Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Thüringen vom 6. November 1951 (GBl. S. 1005)