Amtsgericht Themar
Das Amtsgericht Themar war ein deutsches Amtsgericht mit Sitz in Themar.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach der Märzrevolution wurden im Herzogtum Sachsen-Meiningen die Patrimonialgerichte abgeschafft und die Gerichte zum 1. Dezember 1850 als Kreisgerichte zusammengefasst. Bei den Kreisgerichten wurden Gerichtsdeputationen an den bisherigen Gerichtsstandorten eingerichtet. In Hildburghausen entstand so das Kreisgericht Hildburghausen mit der Gerichtsdeputation Themar.[1]
Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand die Gerichtsstruktur, die bis zum Ende des Staates Bestand haben sollte. In Sachsen-Meiningen wurde dies mit dem Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz[2] und der Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte[3] umgesetzt. In Themar entstand das Amtsgericht Themar. Zuständiges Landgericht war das gemeinsame Landgericht Meiningen.
Nachdem im Jahr 1920 die thüringischen Staaten im Land Thüringen aufgegangen waren, wurde der Gerichtssprengel mit dem Thüringer Gerichtsstandortgesetz angepasst. Das Amtsgericht Themar wurde in eine Abteilung Themar des Amtsgerichts Hildburghausen umgewandelt und umfasste Beinerstadt, St. Bernhard, Ehrenberg, Grimmelshausen, Grub, Henfstädt, Lengfeld, Marisfeld, Oberstadt, Reurieth, Schmeheim, Siegritz, Tachbach, Themar, Trostadt (Dom.-Gut, Gemarkung) und Wachenbrunn sowie einige gemeindefreien Gebiete.[4]
Per Gesetz vom 19. Mai 1949 und dessen Durchführungsverordnung vom 1. August 1949 wurde der Gerichtsstandort Themar endgültig aufgehoben.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Verordnung vom 22. Juni 1850, betreffend die Ausführung des Gesetzes über die für die Rechtspflege bestellten Behörden (Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, S. 369 )
- ↑ Gesetz vom 16. Dezember 1878, betreffend Ausführungsbestimmungen zum deutschen Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 41 f.
- ↑ Verordnung vom 28. April 1879, betreffend die Sitze und Bezirke der künftigen Amtsgerichte; in: Sammlung der landesherrlichen Verordnungen im Herzogtum Sachsen-Meiningen, 1878, S. 95 f.
- ↑ Gesetz über die Sitze und Bezirke der ordentlichen Gerichte im Lande Thüringen vom 15. Juni 1923 (Ges.-S. S. 449)