Kreistag (Mecklenburg-Vorpommern)

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Gesamtanzahl der Abgeordneten in den
Kreistagen Mecklenburg-Vorpommerns
AfD
  
136
CDU
  
126
SPD
  
68
Linke
  
47
Grüne
  
30
BSW
  
29
FDP
  
15
Sonst.
  
69

Die Kreistage Mecklenburg-Vorpommerns sind die kommunalen Volksvertretungen auf der Ebene der Landkreise.

Die rechtlichen Grundlagen für die Kreistage und die Parlamente der kreisfreien Städte in Mecklenburg-Vorpommern finden sich in der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Genauer im Teil 2 Abschnitt 2 in den Paragraphen 103 bis 119. Die Aufgaben werden im § 104 KV M-V umrissen.[1]

Die Zusammensetzung der Kreistage regelt das Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V). Der § 60 Abs. 3 legt die Anzahl der Mitglieder der Kreistage fest. Landkreise mit bis zu 175.000 Einwohnern haben 61 Mitglieder, über 175.000 Einwohner 69. In Landkreisen mit einer Fläche über 4000 km² erhöht sich die Anzahl jeweils um 8 Abgeordnete.[2]

Kreistage
Einwohner Fläche Sitze Landkreise
bis zu 175.000 bis zu 4000 km² 61 NWM
über 4000 km² 69
über 175.000 bis zu 4000 km² 69 LRO, VG, VR
über 4000 km² 77 LUP, MSE

Bei den beiden kreisfreien Städten richtet sich die Anzahl der Mitglieder nach § 60 Abs. 2, der die Mitgliederzahl der Gemeindevertretungen festlegt. Nachfolgend der betreffende Auszug ab 75.000 Einwohnern:[2]

Stadtvertretungen
Einwohner Sitze Städte
75.001 – 100.000 45 Schwerin
100.001 – 150.000 47
über150.000 53 Rostock

Die Zahlen sind Maximalangaben, da es im mecklenburg-vorpommerschen Kommunalwahlrecht keine Überhangmandate gibt. Eine Unterschreitung ist jedoch zulässig. Die Regelungen über das Ausscheiden und Nachrücken finden sich in den Paragraphen 53 bis 55 KWahlG M-V. Eine Partei muss vor der Wahl eine Kandidatenliste aufstellen. Bekommt nun eine Partei so viele Stimmen, dass sie nicht alle ihr zustehenden Sitze mit Kandidaten von der Liste besetzen kann, verringert sich die Gesamtzahl der Sitze im Parlament um die nicht besetzbaren Sitze. Eine Nachnominierung von Kandidaten, um alle zustehenden Sitze besetzen zu können, ist nicht möglich. Im Landkreis Ludwigslust-Parchim standen zum Beispiel dem BSW nach der Wahl 2024 sieben Sitze zu. Die Partei hatte allerdings nur sechs Kandidaten auf ihrer Liste. Somit verringerte sich die Gesamtzahl der Sitze im Kreistag um einen Platz.

Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen, die er nur einer oder auf bis zu drei Parteien / Personen verteilen kann (§4 KWahlG M-V).

Kreise bzw. kreisfreie Städte und ihre Vertretungen

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Körperschaft Bezeichnung Verwaltungssitz Abgeordnete
Rostock Bürgerschaft 53
Schwerin Stadtvertretung 45
Landkreis Ludwigslust-Parchim Kreistag Parchim 76 
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte Kreistag Neubrandenburg 77
Landkreis Nordwestmecklenburg Kreistag Wismar 61
Landkreis Rostock Kreistag Güstrow 69
Landkreis Vorpommern-Greifswald Kreistag Greifswald 69
Landkreis Vorpommern-Rügen Kreistag Stralsund 69
 
Von den theoretisch 77 Sitzen des Kreistags Ludwigslust-Parchim ist derzeit einer aufgrund fehlender Listenkandidaten nicht besetzt.

Aktuelle Zusammensetzung

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Die letzten Wahlen der Kreistage fanden am 9. Juni 2024 statt.

Derzeit sind folgende Parteien in allen Parlamenten vertreten: AfD, CDU, SPD, Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen und FDP.

CDU und AfD sind in je drei der sechs Landkreise die stärkste Partei. In Schwerin stellt die AfD die meisten Abgeordneten. In der Rostocker Bürgerschaft sind CDU und AfD gleich stark vertreten.

Die folgende Übersicht stellt die Zusammensetzung aller Kreistage dar. Aufgeführt sind Parteien mit landesweit mindestens 10 Abgeordneten.

Tabellarische Übersicht

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Körperschaft AfD CDU SPD Linke Grüne BSW FDP Sonst.
Rostock[3] 09 09 08 8 6 05 2 06
Schwerin[4] 12 09 08 5 3 2 06
LK Ludwigslust-Parchim[5] 19 20 12 6 3 06 2 08
LK Mecklenburgische Seenplatte[6] 23 18 09 5 3 11 2 06
LK Nordwestmecklenburg[7] 16 14 11 6 4 2 08
LK Rostock[8] 18 19 10 6 3 2 11
LK Vorpommern-Greifswald[9] 20 17 05 4 4 07 1 11
LK Vorpommern-Rügen[10] 18 20 05 7 4 2 13
Gesamt 135 126 68 47 30 29 15 69

Halbkreisdiagramme

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Kreisfreie Städte
Rostock
5
8
8
6
6
2
9
9


Schwerin
5
8
3
6
2
9
12
12 


Landkreise
Ludwigslust-Parchim
6
6
12
3
8
2
20
19
12 20 19 


Mecklenburgische Seenplatte
11
5
9
3
6
2
18
23
11 18 23 


Nordwestmecklenburg
6
11
4
8
2
14
16
11 14 16 


Rostock
6
10
3
11
2
19
18
10 11 19 18 


Vorpommern-Greifswald
7
4
5
4
11
1
17
20
11 17 20 


Vorpommern-Rügen
7
5
4
13
2
20
18
13 20 18 


Legende
  •  Alternative für Deutschland
  •  Christlich Demokratische Union Deutschlands
  •  Sozialdemokratische Partei Deutschlands
  •  Die Linke
  •  Bündnis 90/Die Grünen
  •  Bündnis Sahra Wagenknecht
  •  Freie Demokratische Partei
  •  Sonstige
  • Einzelnachweise

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    1. § 104 Kreistag. In: Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V). Abgerufen am 15. Dezember 2024.
    2. a b § 60 Wahlgrundsätze und Anzahl der Sitze in Gemeindevertretung und Kreistag. In: Gesetz über die Wahlen im Land Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V). Abgerufen am 15. Dezember 2024.
    3. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Rostock, Hanse- und Universitätsstadt, Kreisfreie Stadt. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    4. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Schwerin, Landeshauptstadt, Kreisfreie Stadt. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    5. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Ludwigslust-Parchim. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    6. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    7. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Nordwestmecklenburg. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    8. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Rostock. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    9. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Vorpommern-Greifswald. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.
    10. Wahl der Kreistage der Landkreise sowie der Stadtvertretung Schwerin und der Bürgerschaft Rostock in Mecklenburg-Vorpommern am 4. Juni 2024. (PDF) Landkreis Vorpommern-Rügen. Landeswahlleiter Mecklenburg-Vorpommern, abgerufen am 15. Dezember 2024.