Ländereinführungsgesetz
Basisdaten | |
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Titel: | Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik |
Kurztitel: | Ländereinführungsgesetz |
Abkürzung: | LEinfG |
Art: | |
Geltungsbereich: | Deutsche Demokratische Republik |
Rechtsmaterie: | Verfassungsrecht/Bundesrecht |
Fundstellennachweis: | II-2 |
Erlassen am: | 22. Juli 1990 |
Inkrafttreten am: | 3. Oktober 1990 |
Letzte Änderung durch: | Verfassungsgesetz vom 13. September 1990 (GBl. I S. 1567) |
Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten. |
Das am 22. Juli 1990 durch die Volkskammer verabschiedete Ländereinführungsgesetz stellte in der Deutschen Demokratischen Republik die Länder wieder her, die mit der Verwaltungsreform von 1952 abgeschafft worden waren. Die sich neu konstituierenden deutschen Länder wurden im Wesentlichen durch Zusammenlegung von Bezirken gebildet, dadurch unterschieden sich die neuen Grenzen von denen von 1947, woran auch kleinere Umgliederungen seit 1990 nur wenig geändert haben.
Außerdem enthält das Verfassungsgesetz die notwendigen Bestimmungen über das Verhältnis zwischen (bundesstaatlicher) Republik und Ländern;[1] mit der deutschen Wiedervereinigung wurden diese jedoch aufgehoben. Ursprünglich sollte das Gesetz erst am 14. Oktober in Kraft treten, dieser Termin wurde jedoch durch den Einigungsvertrag auf den 3. Oktober 1990 und damit das Datum der Wiedervereinigung vorgezogen.[2]
Zusammensetzung der neu errichteten Länder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Land | Vorherige Bezirke | Ohne die Kreise | Zuzüglich der Kreise |
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Mecklenburg-Vorpommern | Neubrandenburg, Rostock und Schwerin | Perleberg, Prenzlau und Templin | – |
Brandenburg | Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam | Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser | Perleberg, Prenzlau und Templin |
Sachsen-Anhalt | Halle und Magdeburg | Artern | Jessen |
Sachsen | Dresden, Karl-Marx-Stadt/Chemnitz und Leipzig | Altenburg und Schmölln | Hoyerswerda und Weißwasser |
Thüringen | Erfurt, Gera und Suhl | – | Altenburg, Artern und Schmölln |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Föderalismus in Deutschland
- Beitrittsgebiet
- Neue Länder#Neubildungsprozess der Länder 1990
- Verfassung der DDR
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Verfassungsgesetz zur Bildung von Ländern in der Deutschen Demokratischen Republik – Ländereinführungsgesetz vom 22. Juli 1990 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 51 vom 14. August 1990, S, 955ff., Digitalisat.
- Heute gültige Fassung (PDF; 24 kB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ 27. Tagung der 10. Volkskammer der DDR vom 22. Juli 1990: Volker Schemmel zum Ländereinführungsgesetz (18′37″), in: Deutsches Rundfunkarchiv (DRA)
- ↑ Vor 25 Jahren: DDR-Volkskammer beschließt Ländereinführungsgesetz. In: bundesrat.de. Bundesrat, 22. Juli 2015, abgerufen am 6. Mai 2020: „Das Gesetz, das die Neugründung der fünf neuen Länder als Gliedstaaten des Bundes vorbereitete, sollte ursprünglich am 14. Oktober 1990 in Kraft treten. Im Einigungsvertrag wurde jedoch festgelegt, diesen Termin auf den 3. Oktober vorzuziehen.“