Landesstraßen in Rheinland-Pfalz
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In Rheinland-Pfalz gibt es neben den Bundesautobahnen und Bundesstraßen, deren Baulast auf Seiten des Bundes liegt, noch Landesstraßen und Kreisstraßen. Die Gemeinden sind für die Gemeindestraßen zuständig.
Als Abkürzung für die Landesstraßen dient der Buchstabe L. Die Reihenfolge der Nummerierung, festgelegt durch die Landesverordnung über die Einstufung von Landes- und Kreisstraßen vom 6. Dezember 1963 (GVBl. S. 233, 1964 S. 96ff) deckt die damals bestehenden fünf Regierungsbezirke in der Reihenfolge Trier, Koblenz, Montabaur, Rheinhessen, Pfalz ab.
Liste der Landesstraßen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]→ Hauptartikel:
- Liste der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz ab der L 1
- Liste der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz ab der L 201
- Liste der Landesstraßen in Rheinland-Pfalz ab der L 401
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Liste der Bundesstraßen in Deutschland
- Liste der Bundesautobahnen in Deutschland
- Liste autobahnähnlicher Straßen
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Landstraßen (daten.rlp.de)