Landgericht Bialystock
Das Landgericht Bialystock war ein deutsches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Bezirk des Oberlandesgerichts Königsberg mit Sitz in Bialystock.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Beginn des Deutsch-Sowjetischen Krieges im Juni 1941 wurde dieser nunmehr westliche Teil Weißrusslands, der bis 1939 zum polnischen Staat gehört hatte, CdZ-Gebiet. Dieses Gebiet stand als Bezirk Bialystok von 1941 bis 1944/45 unter deutscher Herrschaft, jedoch ohne förmlich in das Deutsche Reich eingegliedert zu werden.
Das Landgericht Bialystock wurde Ende 1942 als zehntes Landgericht im Bezirk des Oberlandesgerichtes Königsberg gebildet. Der Sitz des Gerichts war Bialystock. Sein Sprengel war der Bezirk Bialystok. Dem Landgericht wurden folgende Amtsgerichte zugeordnet[1]:
Amtsgericht | Sitz |
---|---|
Amtsgericht Bialystock | Bialystock |
Amtsgericht Grodno | Grodno |
1944/45 wurde der Landgerichtsbezirk von der Roten Armee zurückerobert. Damit endete auch die kurze Geschichte des Landgerichts Bialystock und seiner Amtsgerichte.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Heinz Boberach, Rolf Thommes, Hermann Weiß, Werner Röder, Christoph Weisz (Hrsg.): Ämter, Abkürzungen, Aktionen des NS-Staates, 2012, ISBN 9783110951677, S. 175, Digitalisat