Landgericht Crailsheim

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Das Landgericht Crailsheim war ein von 1808 bis 1810 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Crailsheim (im heutigen Landkreis Schwäbisch Hall). Es gehörte zum Rezatkreis.[1]

Es hatte eine Größe von 3 Quadratmeilen und 9067 Einwohner.[2] Mit dem Grenzvertrag zwischen Bayern und Württemberg vom 18. Mai 1810 fiel das Landgericht an das Königreich Württemberg. Seit 1813 war es Bestandteil des neu geschaffenen Oberamtes Crailsheim.

Einzelnachweise

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  1. Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 408.
  2. C. R.: Baiern und Würtemberg, Band 13 des Sammelwerks Neueste Länder und Völkerkunde, Weimar 1812, S. 175 (Digitalisat).