Landgericht Dessau-Roßlau

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Deutschland
Landgericht Dessau-Roßlaup1
Staatliche Ebene Land
Aufsichts­organ(e) Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt
Hauptsitz Dessau-Roßlau
Leitung Michael Koch, Präsident
Website www.lg-de.sachsen-anhalt.de
Justizzentrum Anhalt
Gerichte im Justizzentrum

Das Landgericht Dessau-Roßlau ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von vier Landgerichten in Sachsen-Anhalt. Es hat seinen Sitz in Dessau-Roßlau.

Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bitterfeld-Wolfen, Dessau-Roßlau, Köthen, Wittenberg und Zerbst. Dem Landgericht Dessau-Roßlau ist das Oberlandesgericht Naumburg übergeordnet.

Im Herzogtum Anhalt bestand in Dessau von 1850 bis 1879 das Oberlandesgericht Dessau, das Appellationsgericht für das ganze Herzogtum. Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand eine neue Gerichtsstruktur.[1] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des neu gebildeten Landgerichts Dessau. Das Oberlandesgericht Dessau wurde aufgehoben.

Darunter befanden sich folgende Amtsgerichte:

Gericht Ort Anmerkungen
Amtsgericht Ballenstedt Ballenstedt
Amtsgericht Bernburg Bernburg
Amtsgericht Köthen Köthen
Amtsgericht Coswig Coswig
Amtsgericht Dessau Dessau mit Gerichtstag in Quellendorf, auch Elbzollgericht
Amtsgericht Harzgerode Harzgerode
Amtsgericht Jeßnitz Jeßnitz Gerichtstag in Raguhn
Amtsgericht Oranienbaum Oranienbaum Gerichtstag in Wörlitz
Amtsgericht Roßlau Roßlau
Amtsgericht Sandersleben Sandersleben
Amtsgericht Zerbst Zerbst

Das Landgericht Dessau war 1888 für eine Fläche von 2347,35 Quadratkilometer und für 213.565 Gerichtseingesessene zuständig. Am Gericht war ein Gerichtspräsident, ein Direktor und sechs Richter tätig. Am Amtsgericht Bernburg war eine Strafkammer eingerichtet.[2] Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Gerichtsbezirke im Zusammenhang mit der Bildung des Landes Sachsen-Anhalt neu geordnet. Zum Landgericht Dessau gehörten zum 1. Juli 1947 folgende Amtsgerichte: Aschersleben, Ballenstedt, Bernburg, Calbe (Saale), Dessau, Köthen, Quedlinburg und Zerbst (mit Sitz in Roßlau).[3] Mit der Verwaltungsreform von 1952 wurden die Landgerichte im Gebiet der DDR aufgehoben und die Gerichtsbarkeit durch die Errichtung von Kreis- und Bezirksgerichten neu organisiert.[4] Entsprechend wurde das Landgericht Dessau aufgehoben. Nach dem Zusammenbruch der DDR wurde Dessau 1992 erneut Sitz eines Landgerichts.[5] Im Zuge der Kreisgebietsreform änderte sich zum 1. Juli 2007 die Gerichtsbezeichnung in „Landgericht Dessau-Roßlau“.

Zunächst erfolgte die Unterbringung im Gebäude des Amtsgerichts. 1994 begann man mit dem Neubau eines Landgerichtsgebäudes, welches 1996 bezogen werden konnte. Im „Justizzentrum Anhalt“ befinden sich neben dem Landgericht auch das Landesverfassungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt sowie das Arbeitsgericht Dessau-Roßlau. Im November 2007 zog auch das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein.

Einzelnachweise

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  1. Gesetz, die Organisation der Gerichtsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 450 ff. online
  3. A. Vössing, NJ 1947, 141143
  4. Gesetz über die Verfassung der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik (Gerichtsverfassungsgesetz) vom 2. Oktober 1952 im Gesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 141 vom 9. Oktober 1952, S. 983 ff., Digitalisat.
  5. Geschichte des Landgerichts Dessau

Koordinaten: 51° 50′ 2″ N, 12° 14′ 11″ O