Amtsgericht Sandersleben

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Amtsgericht Sandersleben war von 1879 bis 1945 ein Amtsgericht im Herzogtum und Freistaat Anhalt mit Sitz in Sandersleben.

Im Herzogtum Anhalt bestand in Köthen das Kreisgericht Köthen (mit der Kreisgerichtskommission Sandersleben) als Gericht erster und das Oberlandesgericht Dessau als Gericht zweiter Instanz.

Nach der Einführung der Reichsjustizgesetze 1879 entstand reichsweit eine neue Gerichtsstruktur.[1] An der Spitze des Instanzenzugs stand nun das Reichsgericht, dem das gemeinsame Oberlandesgericht Naumburg nachgeordnet war. Das Herzogtum Anhalt bildete den Sprengel des Landgerichts Dessau. Unter den elf Amtsgerichten dieses Landgerichtes befand sich unter anderem das Amtsgericht Sandersleben. Die bisherigen Gerichte wurden aufgehoben.

Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Sein Sprengel umfasste 7219 Gerichtseingesessene. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2] Zum Ende des Zweiten Weltkriegs wurde das Amtsgericht stillgelegt und nach dem Krieg nicht wieder eröffnet.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Gesetz, die Organisation der Gerichsbehörden betreffend vom 12. April 1879; in: Gesetzessammlung für das Herzogtum Anhalt-Dessau, S. 403 f., Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1880, S. 451 online