Landgericht Feldkirch (bayerische Verwaltungseinheit)
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Das Landgericht Feldkirch war ein von 1805 bis 1814 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Feldkirch im österreichischen Bundesland Vorarlberg. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Da im Jahr 1805 das Gebiet um Feldkirch zum Königreich Bayern kam, wurde durch eine Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Feldkirch errichtet. Dieses kam zum neu gegründeten Illerkreis mit der Hauptstadt Kempten.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Quellen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Archivalien beim Landesarchiv Vorarlberg (nicht ausgewertet)