Landgericht Lauingen
Das Landgericht Lauingen war zwischen 1809 und 1862 ein Amt in Lauingen an der Donau. Durch die Säkularisation 1802/03 und die Mediatisierung 1806 waren neue Gebiete zu Bayern gekommen und machten eine Verwaltungsneugliederung notwendig.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das mit königlicher Verfügung vom 11. Januar 1809[1] geschaffene Landgericht Lauingen setzte sich aus dem westlichen Teil der bisherigen Vogtei Höchstädt zusammen und hatte eine Fläche von etwa 210 Quadratkilometern. Ende der 1830er Jahre umfasste es folgende Orte (Damalige Einwohnerzahlen in Klammern):[2]
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Von 1857 bis 1879 gehörte das Landgericht zum Sprengel des Bezirksgerichts Donauwörth.
Auflösung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum 1. Juli 1862 wurden in Bayern die Bezirksämter errichtet und die Trennung von Rechtspflege und Verwaltung vollzogen. Die Rechtspflegeeinrichtungen erhielten die Bezeichnung Landgericht (ab dem 1. Januar 1879 Amtsgericht) und die Verwaltungsbehörden die Bezeichnung Bezirksamt.
Die alten Landgerichte Lauingen, Höchstädt und Dillingen wurden 1862 zum Bezirksamt Dillingen zusammengelegt.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7, S. 445–446.
- Der Landkreis Dillingen a. d. Donau in Geschichte und Gegenwart. Hgg. vom Landkreis Dillingen an der Donau, 3. neu bearbeitete Auflage, Dillingen an der Donau 2005, S. 102.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Die Abtheilung der Landgerichte Höchstädt und Dillingen in drei Landgerichte: zu Höchstädt, Dillingen und Lauingen, betreffend. Vom 11. Jänner 1809 (Königlich-Baierisches Regierungsblatt, V. Stück, Spalte 104-108)
- ↑ Landgericht Lauingen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven)