Landgericht Rothenfels
Das Landgericht Rothenfels war ein von 1852 bis 1879 bestehendes bayerisches Landgericht älterer Ordnung mit Sitz in Rothenfels im heutigen Landkreis Main-Spessart. Die Landgerichte waren im Königreich Bayern Gerichts- und Verwaltungsbehörden, die 1862 in administrativer Hinsicht von den Bezirksämtern und 1879 in juristischer Hinsicht von den Amtsgerichten abgelöst wurden.
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorläufer des 1852 gegründeten Landgerichts war das Herrschaftsgericht Rothenfels der Fürstl. v. Löwensteinischen Regierungs- und Justizkanzlei Kreuzwertheim (bis 1848). Nach Aufhebung der standesherrlichen Gerichte (1848) wurde provisorisch eine „Gerichts- und Polizeibehörde“ eingerichtet. 1879 wurde mit der Überführung der Land- in Amtsgerichte das Gericht in Rothenfels aufgelöst und sein Zuständigkeitsbereich auf die Amtsgerichte Lohr (6 Gemeinden) und Marktheidenfeld (10 Gemeinden) verteilt.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wilhelm Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, Gemeinden und Gerichte 1799–1980. C. H. Beck, München 1983, ISBN 3-406-09669-7.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ bayGVBl. 1879, S. 372.