Landgericht Würzburg (rechts des Mains)

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Das Landgericht Würzburg (rechts des Mains) war ein bayerisches Landgericht älterer Ordnung.

Im Jahr 1817 wurde im Verlauf der Verwaltungsneugliederung Bayerns das Landgericht Würzburg rechts des Mains errichtet. Dieses kam zum Untermainkreis, dem Vorläufer des späteren Regierungsbezirks Unterfranken. Gebildet wurde es aus den würzburgischen Ämtern Heidingsfeld, Prosselsheim und Veitshöchheim zuzüglich der aufgelösten Stifte und Klöster. Der Sitz des Landgerichts war Würzburg. Es war 3,365 Quadratmeilen groß (≈189 km²) und es gab 19 Ruralgemeinden:[1][2]

1862 wurde die Verwaltung von dem neu geschaffenen Bezirksamt Würzburg übernommen. Das Landgericht Würzburg (rechts des Mains) war nun nur noch für die Gerichtsbarkeit zuständig. Am 1. April 1873 wurde das Landgericht Würzburg rechts des Mains mit dem Landgericht Würzburg (links des Mains) und dem Stadtgericht Würzburg zum neu gebildeten Landgericht Würzburg vereinigt.[3]

Einzelnachweise

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  1. A. Rottmayer: Statistisch-topographisches Handbuch für den Unter-Mainkreis des Königreichs Bayern, S. 366.
  2. P. Stumpf: Bayern. Ein geographisch-statistisch-historisches Handbuch des Königreiches., Bd. 2, S. 916.
  3. W. Volkert (Hrsg.): Handbuch der bayerischen Ämter, S. 597.