Landwehr

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Frankfurter Landwehr um die Stadt, zwischen 1712 und 1714
(Kupferstich von Johann Baptist Homann, Gebietsgrenzen korrigiert nach Friedrich Bothe)

Mit Landwehr, Landgraben und Landhege werden Grenzmarkierungs- bzw. Grenzsicherungswerke und Umfriedungen von Siedlungsgebieten mit dem Recht der Einhegung oder ganzen Territorien bezeichnet. Diese Siedlungsschutzanlagen werden zumeist ins Hoch- und Spätmittelalter datiert und besitzen in Einzelfällen Längen von über hundert Kilometer. Vergleichbare Erdwerke werden jedoch bereits seit der Antike erwähnt.[1] Der römische Limes ist die bekannteste Ausführung einer frühen Landwehr. Auch das Danewerk gehört zu dieser Gruppe von Sperrwerken.

Diese Landwehren sind in manchen Regionen – dort vor allem in Waldgebieten – noch erhalten und oft als Bodendenkmal geschützt.

Landwehren im Gelände früher und heute
Landwehr an Fernwegen

Der Bau einer Landwehr war eine wirksame Maßnahme, die Bevölkerung eines Siedlungsgebiets oder Territoriums gegen Übergriffe von Nachbarn oder Feinden in Fehden oder Kriegen zu schützen und einen Rechtsbezirk abzugrenzen. Die Landwehren waren ein Mittel, die Wahrscheinlichkeit, Erfolgsaussicht, Wirksamkeit und Folgen mittelalterlicher Kriegsführung einzuschränken und ihnen somit vorzubeugen. Sie behinderten darüber hinaus Räuberbanden am Betreten des Gebietes und erschwerten ihren Rückzug nach Beutezügen. Die Kombination von Gebück und Gedörn war ebenfalls gut zur Einhegung von Viehweiden und als Leitlinie bei der Jagd und bei der Wolfsjagd geeignet. Häufig finden sich Wolfskuhlen entlang ihres Verlaufs.

Landwehren waren auch eine weiträumige Umfassung forstlich und agrarisch geprägten Gebiets zum Schutz der dortigen Bevölkerung, die auf verteilt liegenden Wohnplätzen und Höfen innerhalb des Schutzgebietes siedelte. Die Landwehr gab der Landbevölkerung einen Schutz, wie ihn analog die Bevölkerung in befestigten Städten durch die Stadtmauer besaß. Aber auch die Feldfluren vieler Städte und deren sie umgebenden Außengebiete erhielten oft zusätzlich eine ringförmige landwehrähnliche Einhegung, eine sogenannte Stadtlandwehr, Stadthagen oder Stadthege. Ein Beispiel dazu ist die westfälische Stadt Dortmund, die neben der Stadtmauer um den Stadtkern auch eine weitläufig umgebende Landwehr besaß.[2] Der Steinerne Turm war, wie eine Karte von 1748 belegt, als Warte Bestandteil dieses Landwehrrings.

Durchlässe durch die Landwehr gab es nur auf Durchgangsstraßen, an denen analog zu den Toren in einer Stadtmauer Waren- und Personenkontrollen stattfanden. So dienten Landwehre auch als wirksame Zoll-Grenze, wobei als Landwehr ausgeführte Wegsperren innerhalb von Territorien hauptsächlich eine Straßenmaut umfassten.

Auch waren Handelswege, insbesondere im Bereich von Kontrollstellen, beidseitig mit Landwehren versehen. Diese begleitenden Landwehre dienten neben dem Schutz vor Überfällen vor allem zur Kanalisation der Verkehrsströme und verhinderten wirksam das Umgehen oder Umfahren der Kontroll- und Zollstellen.

Vor- und Frühzeit

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Hecken zählen zu den natürlichsten Formen einer Grenzbefestigung und Einfriedung. Ihre einfachste und bis heute gebräuchlichste Anwendung ist die Gartenhecke.

Zum Schutz von Lagerplätzen (auch in Höhlen), festen Wohnplätzen, Häusern, Anwesen und Siedlungen vor Angriffen von Raubtieren oder Feinden benutzten schon die Menschen in der Vorzeit und in der Frühgeschichte Sicherungen in Form von Einzäunungen aus Ästen und Dornensträuchern. Noch heute ist dies bei nomadisierenden Volksstämmen üblich. Gaius Iulius Caesar berichtet z. B. von dichten Hagen, die von den Nerviern im heutigen Belgien angelegt wurden:

„Um die räuberischen Einfälle der Reiterei ihrer Nachbarn abzuwenden, hatten sie überall Hecken angelegt. Sie kappten zu dem Ende junge Bäume, so dass sie nach den Seiten junge Zweige ansetzten und pflanzten dann Dornsträucher dazwischen. So bildeten diese Hecken förmlich dicke Wände, die nicht bloß den Durchgang, sondern selbst den Blick hindurch unmöglich machten.“

De bello Gallico. Buch II, Kapitel 17

Aufwendiger ist eine Form mit Wällen und Gräben. Im Jahre 16 wird von Tacitus über einen Grenzschutz der Angrivarier, den Angrivarierwall, berichtet, der zum Schutz vor den Cheruskern errichtet wurde. Die bedeutendste Grenzwehr soll sich bei Rehburg-Loccum befunden haben.

Die Angelsächsischen Chroniken sprechen von einer Bebbanburg, die um 547 „zuerst von einer Hecke befestigt“ war. Auch die Kapitularien Karls des Großen erwähnen mit Hecken bepflanzte Wälle.

In England heißen vergleichbare Anlagen „Dyke“ (Deich) oder „Ditch“ (Graben), so der um das Jahr 360 gebaute Bokerley Dyke, der in den auf das Jahr 300 v. Chr. datierte Grim’s Ditch übergeht oder der 270 km lange Offa’s Dyke.

Auch bei den Normannen ist die Existenz von „Hagediken“, mit Hecken bepflanzten Wällen, überliefert.

Mittelalter und Neuzeit

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Die Landwehren beim Dreiherrenstein bei Kircheib auf einer Karte von 1605

Mittelalterliche Landwehren bestanden in der Regel aus einem oder mehreren undurchdringlichen Gehölzstreifen von untereinander verflochtenen Hainbuchen – (dem „Gebück“) mit unterpflanzten dornigen Sträuchern wie Schwarzdorn, Weißdorn, Hecken-Rose, Brombeeren oder Ilex(dem „Gedörn“)

Hinzu kam in der Regel eine Kombination von einem oder mehreren der folgenden Elemente:

  • ein oder mehrere parallele Erdwälle, zwischen oder auf denen das Gehölz gepflanzt wurde
  • ein Pfad zur Pflege der Hecke und für Patrouillenritte entlang der Landwehr
  • Gräben vor, zwischen und hinter den Erdwällen, die je nach Lage (Tal) zeitweise auch mit Wasser gefüllt waren. Der Wall entstand in der Regel aus dem Erdaushub der Gräben.
  • Warttürme, Schanzen, Schlagbäume und Haspel an Straßendurchgängen, sogenannte Schläge (Zollschlag)
  • eine „nasse Grenze“ durch Überflutungen und Wassergräben

Nach der Fränkischen Landnahme bis ins späte Mittelalter entstanden mit der Bildung von festen Herrschaftsgebieten territoriale Landwehren, die einzelne Rechtsbezirke umfriedeten. Gaue, Zenten, Gerichtsbezirke, oft deckungsgleich mit Kirchspielen, Ämter und gesamte Herrschaftsbereiche (Territorien) wurden von Landwehren in Form von Hecken (Heegen), Gebücken und Gedörnen umhegt.

Dazu kamen Landhagen und Stadthagen, die ringförmig um kleinere Siedlungsbereiche angeordnet waren. Die „Landhegen“ begrenzten und schützten dabei sowohl ganze Landstriche als auch das Umland von Städten, beispielsweise der fast 70 km lange Aachener Landgraben das ehemalige Aachener Reich, ähnlich wie in Frankfurt (Main), Rothenburg ob der Tauber, Lübeck oder Mühlhausen/Thüringen. Die Spuren des Rothenburger Landhege sind heute noch etwa 60 km lang, der Mühlhäuser Landgraben, heute noch auf etwa 26 km Länge erhalten, erinnert an die Grenze Mühlhausens zum Eichsfeld. Die Mittelhessischen Landheegen bildeten die Grenze zwischen der Landgrafschaft Hessen und der Grafschaft Nassau; die Außenheege war 29 Kilometer lang und die Innenheege 16 Kilometer.

Diese Erdwerke bündelten verschiedene Funktionen. Sie begrenzten, bewehrten und befriedeten „Gebiete“, die unter ihrem Greven, Grafen oder auch Amtmann standen. Diese Aufgabenbündelung zum Schutz von bewehrten Landgebieten (Landwehr) klingt als das Hegen in Bezeichnungen wie Hege oder Heege, Hag und Haag oder auch „Hecke“ mit, zugleich aber auch in dem Begriff der Schutzhecke. Zahlreiche Toponyme wie Zarge, Gebück, Wehrholz oder Gehag erinnern damit an die unterschiedliche Ausführung als Heckenwerk, Grabenwerk oder an gestaffelte Bauweisen.

Vorrangiges Ziel der Sperrwerke war der Schutz der Landbevölkerung sowie des jeweiligen Gebietes gegenüber fremden Herrschaftsansprüchen und kriegerischen oder räuberischen Übergriffen. Landwehren waren eine deutliche Grenzmarkierung und zugleich, wenn sie die Außengrenze zu einem anderen Herrschaftsbereich kennzeichneten, auch Zollgrenze. Auch innerhalb eines Territoriums gab es bisweilen Landwehren, die die einzelnen Ämter unter Einbeziehung von Bächen und anderen natürlichen Hindernissen untereinander abgrenzten. Diese „inneren“ Landwehren, sogenannte Zwischenlandwehren, waren in der Regel nicht so aufwändig ausgeführt wie jene an den Außengrenzen.

Eine besondere Variante stellten in der Schweiz sogenannte Letzi dar, wo es oft genügte, nur die Talzugänge entsprechend zu sichern. Viele der Schlachten der Alten Eidgenossenschaft mit den Habsburgern fanden an solchen Letzi statt, so zum Beispiel die Schlacht am Morgarten, die Schlacht bei Näfels und die Schlacht am Stoss.

Einige Landwehren besaßen auch eine Funktion als vorgeschobene Verteidigung von Festungen. Sie wurden mit dem Charakter einer Feldbefestigung als erster Annäherungsschutz angelegt. Militärisch hatten sie bis zur Neuzeit in Form von Spanischen Reitern den Sinn, den Angreifer einer Festung schon in deren weiterem Vorfeld zu Maßnahmen einer Belagerung zu zwingen. Zu ihren modernen Nachfolgern zählen die Stacheldrahtverhaue, welche in beiden Weltkriegen zum Einsatz kamen.

Der Verlauf vieler einfacher Landwehren zeigt nach neuen Forschungsergebnissen, dass sie an vielen Stellen zu Verteidigungszwecken völlig ungeeignet waren. Daraus lässt sich schließen, dass einige Anlagen überwiegend der Grenzmarkierung und der Zollerhebung dienten. Sie schränkten aber dennoch die freie Beweglichkeit feindlicher Truppenverbände ein, sodass sie durchaus auch einen, obgleich begrenzten, militärischen Nutzen besaßen. So schützte beispielsweise der Stadthagen um Warendorf im Dreißigjährigen Krieg erfolgreich vor Belagerern: Diese drangen zwar vereinzelt in das Stadtgebiet ein, wagten aber keinen massiven Angriff – allein aufgrund der Gefahr, bei einem Gegenangriff nicht schnell genug durch die schmale Bresche in der Landwehr den Rückzug antreten zu können.

Als Grenzbefestigung bestimmter Rechtsbezirke wurden Landwehren an einigen Stellen von Ausfall- oder Handelsstraßen durchbrochen. Diese Durchbrüche (Schlag genannt) wurden durch einfache Schlagbäume, durch zusätzliche versetzte Wegführung (so genannte Schlingen[3]) oder – außer an Landesgrenzen auch bei manchen städtischen Landwehren – durch Turmbauten (Warten, Wighäuser beziehungsweise Landtürme) gesichert. An den Übergängen befanden sich meist auch Zollstationen. Das lukrative Zollrecht konnte (oft in Verbindung mit dem Krugrecht) von ortsansässigen Bauern erworben werben.

Mittelhessische Landheegen, Wall der „Innenheege“ östlich Wommelshausen, heute Gemeindegrenze Bad Endbach / Gladenbach
Wälle und Graben der Klever Landwehr

Landwehren bestanden meist aus einem einfachen Graben, in der Ebene auch als Landgraben bzw. Wassergraben als Hindernis, hinter dem sich ein aus dem Grabenaushub geschaffener Erdwall befand. Dahinter stand das eigentliche Hauptgrenzhindernis, ein etwa 20 bis 50 Meter breiter dichter, verflochtener Gehölzstreifen. Im Bergland wurde der Verlauf den natürlichen Gegebenheiten wie Felsen, steilen Abhängen und Wasserläufen etc. angepasst. Oft wurde in einem Abstand von zehn bis 30 Metern ein zweiter Graben angelegt.

Bewachsen waren der Gehölzstreifen und die Wälle mit einer Hecke aus Hainbuchen, die in Mannshöhe geschnitten wurden und deren Äste abgeknickt, mit den anderen Ästen verflochten und in den Boden zum erneuten Ausschlagen gesteckt wurden. Daraus ergab sich das so genannte Gebück. Als Untergehölz nutzte man, damit die Hecke undurchdringlich wurde, Heckenrosen, Weißdorn, Schwarzdorn oder Brombeeren. Daher stammt mancherorts der Name „Gedörn“. Die Anlage wurde darüber hinaus von höherem Bewuchs freigehalten. Das Vorfeld war größtenteils gerodet.

Wie eine Wehrhecke/Gebück angelegt wurde, beschreibt Pater Hermann Bär vom Kloster Eberbach 1790 wie folgt:

„Die Anstalt ward auf folgender Art getroffen. Man warf (schnitt) die in diesem Bezirke stehenden Bäume in verschiedener Höhe ab, ließ solche neuerdings ausschlagen und bog die hervorgeschossenen Zweige nieder (biegen-bücken). Diese wuchsen in der ihnen gegebenen Richtung fort, flochten sich dicht ineinander, und brachten in der Folge eine so dicke und verwickelte Wildnis hervor, die Menschen und Pferden undurchdringlich war.“

Bei regelmäßiger Pflege und „Hege“ entstand so im Verlaufe eines Jahrzehnts ein nahezu undurchdringlicher Gehölzstreifen. Aufwändigere Landwehren mit Verteidigungsfunktion bestanden aus mehreren parallelen Gräben und Aushubwällen mit Bepflanzung. Insbesondere Doppelgräben sollten verhindern, dass sie von Reitern übersprungen werden konnten. Weitere Ausführungen waren die so genannte Wehrhecke (Knick), zu deren Unterhalt das Knickgeld eingezogen wurde.

In Hessen hatten Ende des 17. Jahrhunderts viele Dörfer an wichtigen Straßen oder in Grenzlage Befestigungen, unabhängig von den wehrhaften Kirchen, wie der hessische Chronist Johann Just Winkelmann 1697 erwähnt. Er schreibt:

„Heutiges Tages sind beynahe die meiste grose Flecken und Dörfer in Hessen mit einem Graben und Aufwurf umführet / damit sie sich für geringe Partheyen wehren können.“

Infotafel einer heute überbauten und erst 2015 entdeckten mittelalterlichen Landwehr mit flutbaren Gräben in Vöhrum-Niedersachsen

Die Befestigung konnte aus Zäunen (Etter oder Dorfetter genannt), Hecken (Hainbefestigung), Wall und Graben (trockener wie Wassergraben) und aus Toren bestehen.

Ein anderes, temporäres künstliches Hindernis, im Verteidigungsfall relativ schnell zu errichten und tauglich Lücken in einer Landwehr zu schließen, war der Verhau. Er wurde auch als erstes Annäherungshindernis vor Burgen, Stadtmauern, Schanzen und militärische Lager gelegt und wurde errichtet aus gefällten und zerschnittenen – „verhauenen“ – Bäumen, Sträuchern und Dornen. Mit einem Verhau sicherte man auch fallweise die Neuanlage einer Landwehr, bis sie funktionstüchtig war. Da ein Verhau aus Totholz bestand, war er nach dem Austrocknen relativ einfach durch Abbrennen zu beseitigen.

Wachsystem und Durchgangsstationen

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Wichtige Straßen, die durch die Landwehr führten, wurden mit sogenannten Schlägen (Schlagbäume) und weiteren Verstärkungen wie Warttürmen gesichert. An den Schlägen wurde der Wegezoll genommen, welcher dem Landesherrn zustand. An manchen überregional bedeutsamen Stationen gab es Gastwirtschaften. Die Krüger hatten Speise und Trank für die Durchreisenden bereitzuhalten. Sie übten auch hoheitliche Funktionen aus, indem sie das Vorfeld der Stadt beobachteten und nachts die Schlagbäume geschlossen hielten.

Vielfach wurden die Straßen mit beidseitigen Graben-Wall-Graben-Systemen versehen, sodass niemand abseits der vorgesehenen Trasse in die Dörfer gelangen konnte. Oftmals führten Holzbrücken über die durchlaufenden Gräben, sodass im Kriegsfall die Straße durch Wegnehmen der Brücke gesperrt werden konnte.

Nachrichten über herannahende feindliche Truppen oder Besucher wurden entlang der Landwehren und zum Hinterland über Warttürme (zum Beispiel im Münsterland) weitergeleitet. Im Bergland geschah dies ebenfalls durch „Warten“ auf erhöhten Aussichtspunkten, von denen man weit ins Umland sehen konnte. Nahten Feinde, wurden optische Signale in Form von Rauchzeichen, Fahnen, Spiegeln, Fackeln oder auch durch Signal-Hörner und Kirchenglocken gegeben. Die gesamte Einwohnerschaft der Dörfer und Nachbardörfer war verpflichtet, bei diesen Notsignalen oder Schlagen der Sturmglocke, aber auch in anderen Notfällen wie Feuer- oder Hochwasser, unmittelbar zu gehorchen, egal, welche andere Arbeit oder Tätigkeit gerade anstand. Dieses Schlagen der Glocke nannte man beispielsweise im Münsterland das „Gerüfte“.

Zum Bau wurden alle Untertanen des Territorialherrschers herangezogen (Frondienst), der das Wehrholz/Heege anlegen ließ. Die Pflege – Hege – hatten ebenfalls alle Einwohner zu erbringen. Manche Heegen/Landwehren bauten und unterhielten die benachbarten Herrscher sogar gemeinsam, zum Beispiel in Mittelhessen die Landheege auf der Hörre zwischen der Grafschaft Nassau einerseits und der Landgrafschaft Hessen und der Grafschaft Solms andererseits.

Der Bau und die Unterhaltung der Landwehren waren auf lange Sicht angelegt. Bis sich eine undurchdringliche Hecke bildete, vergingen auch bei ständiger und aufwendiger Pflege („Hegen und Pflegen“) bis zu zehn Jahre. Auch danach mussten die Gräben und der Hählweg, ein Kontrollweg entlang der Landwehr, immer wieder von Bewuchs befreit und funktionsfähig gehalten werden. Daher wurden viele Landwehren in längeren Friedenszeiten aus Kostengründen vernachlässigt oder gar nicht erst fertiggestellt.

Vorsätzliche Beschädigungen einer Landwehr wurden mit harten Strafen geahndet. So reichte der Strafrahmen bei der mehr als 100 Kilometer langen Westfälischen Landwehr im Teutoburger Wald von Amputation der rechten Hand bis zur Todesstrafe. Aber auch das Durchqueren der Landwehr an dafür nicht vorgesehenen Stellen wurde vielerorts mit Strafen versehen. Bei der Rhöner Landwehr sind für das Durchqueren des Gebücks oder das Betreten des Hählwegs Geldstrafen bis zu fünf Gulden belegt.

Die Grenzanlagen wurden immer wieder erneuert und bis ins 18. Jahrhundert gepflegt und bei äußeren Gefahren als Befestigungsanlagen verstärkt.

Die Verpflichtung zur Verteidigung der unter Napoléon geschleiften, aber noch funktionsfähigen Erdwerke ging in Preußen 1813 in der allgemeinen Dienstpflicht des militärischen Verbands der preußischen Landwehr (nicht zu verwechseln mit dem Bauwerk) auf. In vielen Fällen wurden die Feldbefestigungen der Landwehr nach Beendigung eines bewaffneten Konfliktes oder nach Aufhebung eines Amtsbezirks aufgegeben und eingeebnet und das Holz zu Holzkohle verkohlt.

Landwehren als Bodendenkmäler

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Reste des Rheingauer Gebücks (um 1895 nach Cohausen)

Bedingt durch die sich ausdehnende Bautätigkeit rund um Städte wurden die früheren Landwehren meist eingeebnet. In ununterbrochen genutzten Waldgebieten konnten sich die Befestigungen aber über Jahrhunderte erhalten. Auch als Wallhecken in freier Landschaft sind sie teilweise mit einer Länge von mehreren Kilometern noch anzutreffen. Die Reste von Landwehren sind heute meist als Boden- und Kulturdenkmal unter Schutz gestellt. Ausgrabungen dienen ihrer Erforschung.[4]

Flurbezeichnungen als Hinweise

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Bei Untersuchungen über den Verlauf einer mittelalterlichen Landwehr kann sich die Forschung auch der Orts-, Straßen- und Flurnamen bedienen, die sich bis heute erhalten haben. Eine Reihe von Ortsbezeichnungen sind ein Indiz für eine nahe Landwehr und deren funktionale Bestandteile.

Zu diesen Bezeichnungen zählen Landwehr, Schlagbaum, Landgraben, Hähl und Zollhaus. Ortsnamensbestandteile mit -hau weisen auf einen Verhau hin, solche mit Dorn(en)/Dörn(en) auf eine Dornenhecke. Schneis steht für Grenzschneise, Haspel für drehkreuzartige Personendurchlässe, Hart bzw. Hardt/Haart für Grenzwälder, Warte für einen Wachturm und Schanz(e), Schlipp(e), Schling(e) oder Schlag für einen stark befestigten Durchlass.

Flurbezeichnungen wie Grengel, Knick/Gnick, Koppelbirken, Krausenstuken, Lanfer, Lanter, Hecke, Heg, Heege, Haag, Hag, Hain, Han, Hahn oder Hagen[5] deuten ebenfalls auf ehemalige Landwehren hin. Im Volksmund werden die Verläufe der Trassen auch schon mal als Schleppwege, Abfuhrwege, Totenwege oder Landstraßen bezeichnet.

Auswahl von Landwehren

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Bezeichnung „Landwehr“

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Bezeichnung „Landgraben“, „Landgraaf“ und „Graben“

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Bezeichnungen „Hecke“, „Heg“, „Haag“, „Hag“, „Hagen“, „Landheege“, „Gedörn“ und „Gebück“

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Zur Sonderbedeutung Häger in Niedersachsen, siehe: Adelung[12]

Grenzwälle in England, Schottland, Dänemark und Norddeutschland, Polen

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  • Werner Dobelmann: Landwehren im Osnabrücker Nordland. In: Heimat gestern und heute. Mitteilungen des Kreisheimatbundes Bersenbrück. Band 16, 1969, S. 129–180.
  • Wilhelm Engels: Die Landwehren in den Randgebieten des Herzogtums Berg. In: Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. (ZBGV), 66. Band, Jahrgang 1938, S. 67–278.
  • Johannes Everling: Der Aachener Landgraben heute nach 500 Jahren. Aachen 1973, OCLC 1069243331.
  • Norbert Klaus Fuchs: Auf den Spuren der Sächsischen Landwehr. In: Das Heldburger Land–ein historischer Reiseführer. Verlag Rockstuhl, Bad Langensalza 2013, ISBN 978-3-86777-349-2.
  • Oswald Gerhard: Eckenhagen und Denklingen im Wandel der Zeiten. Eine Heimatgeschichte des ehemaligen Reichshofgebietes Eckenhagen. Hrsg.: Heimatverein Eckenhagen e. V. Eckenhagen 1953 (mit Karte).
  • Peter Hartmann: Die Lübecker Landwehren im Mittelalter und der Frühen Neuzeit. (= Jahresschrift der Archäologischen Gesellschaft der Hansestadt Lübeck e. V. Sonderband 1). Lübeck 2016, ISBN 978-3-7950-5236-2.
  • Albert K. Hömberg: Die Entstehung der westfälischen Freigrafschaften als Problem der mittelalterlichen deutschen Verfassungsgeschichte. In: Westfälische Zeitschrift, Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Altertumskunde. 101/102. Band, Münster 1953, S. 1–138.
  • Cornelia Kneppe: Die Stadtlandwehren des östlichen Münsterlandes. (= Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen. 14). Münster 2004, ISBN 3-402-05039-0.
  • Cornelia Kneppe (Hrsg.): Landwehren. Zu Erscheinungsbild, Funktion und Verbreitung spätmittelalterlicher Wehranlagen. Aschendorff, Münster 2014, ISBN 978-3-402-15008-5.
  • Cornelia Kneppe: Das westfälische Landwehrsystem als Aufgabe der Bodendenkmalpflege. In: Ausgrabungen und Funde in Westfalen-Lippe. Jahrgang 9, Teil C, Landschaftsverband Westfalen-Lippe, LWL-Archäologie für Westfalen, Mainz 1999, ISBN 3-8053-2580-0, S. 139–166.
  • Thomas Küntzel: Stadt und Grenze – Die Landwehr der Stadtwüstung Nienover im südniedersächsischen Kontext. In: Archaeologia historica. Band 29, 2004, S. 167–191.
  • Thomas Küntzel: Grüne Grenzen, dornige Sperren: Landwehren im nördlichen Deutschland in: Archäologische Berichte des Landkreises Rotenburg (Wümme) 15, 2009, S. 209–243 (Online)
  • Thomas Küntzel: Dornröschens Hecken. Landwehren als grüne Befestigungen des Mittelalters. In: Burgenforschung. Europäisches Correspondenzblatt für interdisziplinäre Castellologie 2, 2013, S. 147–178 (Online)
  • Hans Mattern, Reinhard Wolf: Haller Landheg. Ihr Verlauf und ihre Reste. (= Forschungen aus Württembergisch Franken. 35). Sigmaringen 1990, ISBN 3-7995-7635-5.
  • Tim Michalak: Die Stadthagen. Zur Bedeutung und Funktion der Landwehren an den Grenzen der reichsstädtischen Feldmark Dortmunds. In: Heimat Dortmund. 1/2002, S. 12–15. ISSN 0932-9757
  • Horst W. Müller: Die mittelhessischen Landheegen. Heegen legten bereits im 14. Jahrhundert Bad Endbachs Außengrenzen fest. In: Hinterländer Geschichtsblätter, Jg. 89 (2010), Heft 4 (Dezember), S. 121–128.
  • Georg Müller: Landwehren in der Gemeinde Ganderkesee. Ganderkesee 1989.
  • Andreas Reuschel: Hagenhufensiedlungen oder „Hägerhufensiedlungen“ in der Ithbörde? Ein Beitrag zur Ausdifferenzierung eines siedlungsgeographischen Terminus und Phänomens. Dissertation. Bonn 2009. (hss.ulb.uni-bonn.de (Memento vom 25. März 2012 im Internet Archive))
  • Heinrich Rüthing: Landwehren und Warten im Paderborner und Corveyer Land. In: Heimatkundliche Schriftenreihe der Volksbank Paderborn. 33/2002.
  • Gustav Siebel: Die Nassau-Siegener Landhecken: Eine Untersuchung der Kölnischen Hecke und gleichartiger Wehranlagen bei Siegen. In: Siegerländer Beiträge zur Geschichte und Landeskunde. Heft 12, Siegerländer Heimatverein, Siegen 1963.
  • Johann Carl Bertram Stüve: Untersuchungen über die Gogerichte in Westfalen und Niedersachsen. Frommann, Jena 1870. (unveränderter Nachdruck: Wenner, Osnabrück 1972, ISBN 3-87898-067-1.)
  • Otto Weerth: Über Knicke und Landwehren. In: Korrespondenzblatt des Gesamtvereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine. Band 54, 1906, Sp. 372 (online)
  • Herbert Woltering: Die Reichsstadt Rothenburg ob der Tauber und ihre Herrschaft über die Landwehr. Teil 1–2. Rothenburg o.d.T., 1965–1971. (Neuauflage in einem Band. Verlag Degener & Co., Insingen 2010. (= Rothenburg-Franken-Edition. 4).
  • Josef Würdinger: Kriegsgeschichte von Bayern, Franken, Pfalz und Schwaben von 1347–1506. München 1868.
  • Torsten Capelle: Landwehren in Westfalen; Die Landwehr von Altenberge, Kreis Steinfurt. (= Veröffentlichungen der Altertumskommission für Westfalen. Heft 1). Münster 2014
  • Annett Dittrich, Kerstin Geßner: Wehrhafte Mönche. Die Landwehr des Klosters Dobrilugk bei Birkwalde, Lkr. Elbe-Elster. In: AiBB 2022, S. 106–111. (Online)
Commons: Landwehr – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Wiktionary: Landwehr – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. Martin Kollmann: Landwehren. In: Romerike Berge. Solingen. 57. Jahrgang, 2007, Heft 1, S. 27–41.
  2. Cornelia Kneppe: Landwehren – Von der mittelalterlichen Wehranlage zum Biotop; LWL Archäologie in Westfalen, 2007.
  3. Zweischlingen (bei Bielefeld) – Geschichte, Absatz: Die Landwehr bei Zweischlingen (Memento vom 25. September 2016 im Internet Archive)
  4. Kerstin Gessner: Dittrich, A. und K. Geßner: Wehrhafte Mönche - Die Landwehr des Klosters Dobrilugk bei Birkwalde, Lkr. Elbe-Elster. In: Archäologie in Berlin und Brandenburg 2022, 106–111. In: Archäologie in Berlin und Brandenburg. 1. Januar 2020 (academia.edu [abgerufen am 18. Februar 2023]).
  5. Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache. Berlin 1967, S. 280 f.
  6. Christian Aßhoff: Die Landwehr Himmelpforten – Ostönnen, ein Teil der Soester Außen-Landwehr? (www.oberense.de (Memento vom 13. September 2012 im Webarchiv archive.today))
  7. Äußere Landwehr von Würzburg In: wuerzburgwiki.de
  8. Historische Kommission für die Provinz Sachsen und für Anhalt, Wilhelm Zahn, Landesgeschichtliche Forschungsstelle für die Provinz Sachsen und für Anhalt, Historische Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzogtum Anhalt, Historische Kommission für die Provinz Sachsen: Die Wüstungen der Altmark. O. Hendel, 1909, DNB 364052910, S. 103. (books.google.de)
  9. Landwehr in Werne. Landschaftsverband Westfalen-Lippe, abgerufen am 22. Juni 2013.
  10. Landwehr schützte vor Viehdieben. In: Ruhr Nachrichten. abgerufen am 22. Juni 2013.
  11. Cornelia Kneppe: Landwehren im Fürstbistum Münster. Landschaftsverband Westfalen-Lippe.
  12. lexika.digitale-sammlungen.de
  13. Über die Rothenburger Landhege (Memento vom 1. Juli 2009 im Internet Archive).