Landschaftsschutzgebiet Hang- und Hochlagen um Winterberg und Elkeringhausen

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Koordinaten: 51° 12′ 9″ N, 8° 33′ 48″ O

Reliefkarte: Nordrhein-Westfalen
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Hang- und Hochlagen
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Motiv: LSG Hang- und Hochlagen um Winterberg und Elkeringhausen

Falls du dabei helfen möchtest, erklärt die Anleitung, wie das geht.
BW

Das Landschaftsschutzgebiet Hang- und Hochlagen um Winterberg und Elkeringhausen mit 115,27 ha Flächengröße liegt im Stadtgebiet von Winterberg. Das Gebiet wurde 2004 vom Kreistag des Hochsauerlandkreises mit dem Landschaftsplan Winterberg als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Das LSG wurde als eines von sieben Landschaftsschutzgebieten vom Typ B Ortsrandlagen, Offenland- und Kulturlandschaftsschutz im Stadtgebiet von Winterberg ausgewiesen. Im Stadtgebiet gibt es auch ein LSG vom Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz und 13 vom Typ C, Wiesentäler, Schutz bedeutsamer Extensivgrünländer. Das LSG besteht aus 14 Teilflächen um Winterberg und Elkeringhausen. Die meisten Teilflächen grenzen direkt an den Siedlungsraum. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Kleinere Teilbereiche gehören seit 2004 zum FFH-Gebiet Bergwiesen bei Winterberg (DE 4717-305).

Das LSG besteht aus Offenlandbereichen mit Grünland. Die hochgelegenen Grünlandflächen werden bis einige Pferdeweiden als Mähweiden genutzt.

Die Ausweisung erfolgte zur Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen und der alten landwirtschaftlichen Vorranggebiete durch Offenhaltung. Ferner wegen der besonderen Bedeutung für die Erholung.

Rechtliche Vorschriften

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Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Winterberg besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.

Wie in allen Landschaftsplangebieten vom Typ B und Typ C im Stadtgebiet besteht das Gebot, das LSG durch landwirtschaftliche Nutzung oder durch Pflegemaßnahmen von einer Bewaldung freizuhalten.