Landschaftsschutzgebiet Platte
Das Landschaftsschutzgebiet Platte ein 82,2 ha großes Landschaftsschutzgebiet (LSG) südlich von Erlinghausen im Stadtgebiet von Marsberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Marsberg durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises ausgewiesen. Im Westen grenzt das Naturschutzgebiet Hasental / Kregenberg und im Osten das Naturschutzgebiet Hummelgrund an. Im Süden grenzt direkt das Landschaftsschutzgebiet Echelpohlen vom Typ B an. Im Norden grenzt das Landschaftsschutzgebiet Freiflächen um Erlinghausen / Auf der Sandkuhle vom Typ B an.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Landschaftsschutzgebiet Platte befindet sich fast nur Grünland. Das Grünland im Westen als Weide mit Rindern und im Osten meist als Mähwiese genutzt. Im LSG befinden sich verschiedene Magerrasenreste. Auch sechs kleine Fichtenaufforstungen liegen im LSG. Einzelne Flächen werden als Acker genutzt.
Rechtliche Rahmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Landschaftsschutzgebiet Platte wurde als eines von 30 Landschaftsplangebieten vom Typ C, Wiesentäler und ornithologisch bedeutsames Offenland, ausgewiesen. Im Landschaftsplangebiet Marsberg gibt es auch drei Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ A, Allgemeiner Landschaftsschutz, wo unter anderem das Errichten von Bauten verboten ist. Ferner 17 Landschaftsschutzgebiete vom LSG Typ B, Ortsrandlagen und Landschaftscharakter, wo zusätzlich Erstaufforstungen und auch die Neuanlage von Weihnachtsbaumkulturen, Schmuckreisig- und Baumschulkulturen verboten sind. Wie in den anderen 29 Landschaftsschutzgebieten vom Typ C im Landschaftsplangebiet Marsberg besteht im LSG Landschaftsschutzgebiet Platte zusätzlich ein Umwandlungsverbot von Grünland und Grünlandbrachen in Acker oder andere Nutzungsformen. Eine maximal zweijährige Ackernutzung innerhalb von zwölf Jahren ist erlaubt, falls damit die Erneuerung der Grasnarbe vorbereitet wird. Dies gilt als erweiterter Pflegeumbruch. Beim erweiterten Pflegeumbruch muss ein Mindestabstand von 5 m vom Mittelwasserbett eingehalten werden.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Ausweisung erfolgte zur Erhaltung, Ergänzung und Optimierung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talauen und den Magergrünland-Gesellschaften in den Naturschutzgebieten, damit Tiere und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten behalten, und dem Erhalt der Vorkommen geschützter Vogelarten sowie dem Schutz artenreicher Pflanzengesellschaften.
Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Landschaftsplan führt als Entwicklungs- und Pflegemaßnahmen auf, dass sechs kleine Fichtenaufforstungen mit 2,52 ha Flächengröße unter Beibehaltung und Ergänzung vorhandener Laubholzhecken zu entfernen sind. Die Flächen sollen dann einer extensiven Grünlandnutzung zugeführt werden. Grund ist, dass diese Fichtenparzellen den angestrebten Biotopverbund zwischen den wertvollen Magerrasen im Naturschutzgebiet Hummelgrund und Naturschutzgebiet Hasental / Kregenberg stören bzw. unterbrechen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde: Landschaftsplan Marsberg. Meschede 2008, S. 118–119, 138, 163.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Koordinaten: 51° 25′ 40,5″ N, 8° 53′ 45,1″ O