Landschaftsschutzgebiet Talflanken von Wenne- und Kesselbachunterlauf
Das Landschaftsschutzgebiet Talflanken von Wenne- und Kesselbachunterlauf mit 118,82 ha liegt im Stadtgebiet von Meschede und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) mit dem Namen Landschaftsschutzgebiet Ortsrandlage südlich und östlich Olpe und einer Flächengröße von 53,3 ha ausgewiesen.[1] Bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Meschede wurde die LSG-Fläche mehr als verdoppelt, umbenannt und erneut ausgewiesen. Das LSG wurde als Landschaftsplangebiet vom Typ B, Kleinflächiger Landschaftsschutz, ausgewiesen. Das LSG ist eines von 102 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. In der Stadt gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 51 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 50 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C.[2] Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge.
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LSG liegt südlich und südwestlich von Olpe. Es geht im Süden bis zum Siedlungsrand von Berge und von Olpe. Im LSG befinden sich hauptsächlich Grünland und auch einige Ackerflächen.
Der Landschaftsplan führt zur LSG-Festsetzung auf: „Nördlich des Hainbergs wurde das Gebiet so begrenzt, dass die landschaftlich auffälligen Einzelbäume langfristig zumindest in Waldrandlage stehen, andererseits unter veränderten Bedingungen auch noch Flächenumnutzungen möglich sind. Da vom östlichen Hainberg-Waldrand aus hervorragende Blickverbindungen über das Wenne- und Ruhrtal bestehen, sollte dieser Bereich unter Aspekten von Naherholung und Landschaftspflege aufgewertet werden.“[2]
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum Schutzzweck der LSG vom Typ B Ortsrandlagen, Landschaftscharakter im Landschaftsplangebiet Meschede führt der Landschaftsplan auf: „Sicherung der Vielfalt und Eigenart der Landschaft im Nahbereich der Ortslagen sowie in alten landwirtschaftlichen Vorranggebieten insbesondere durch deren Offenhaltung; Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts hinsichtlich seines Artenspektrums und der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter (hier: leistungsfähige Böden); Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1 und – primär – 1.5 zum Schutz des spezifischen Charakters und der Identität der landschaftlichen Teilräume; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung der strenger geschützten Teile dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion); Erhaltung der im gesamten Gebiet verstreut anzutreffenden kulturhistorischen Relikte.“[2]
Rechtliche Vorschriften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten im Stadtgebiet besteht im LSG ein Verbot Bauwerke zu errichten. Vom Verbot ausgenommen sind Bauvorhaben für Gartenbaubetriebe, Land- und Forstwirtschaft. Die Untere Naturschutzbehörde kann Ausnahme-Genehmigungen für Bauten aller Art erteilen. Wie in den anderen Landschaftsschutzgebieten vom Typ B in Meschede besteht im LSG ein Verbot der Erstaufforstung und Weihnachtsbaum-, Schmuckreisig- und Baumschul-Kulturen anzulegen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Meschede. Meschede 2020, S. 146 ff.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff.
- ↑ a b c Landschaftsplan Meschede, S. 146 ff. (PDF) Abgerufen am 18. Juni 2021.
Koordinaten: 51° 21′ 14″ N, 8° 10′ 7,7″ O