Landschaftsschutzgebiet Talsystem des Arpebaches
Das Landschaftsschutzgebiet Talsystem des Arpebaches mit 74,18 ha liegt im Stadtgebiet von Meschede und im Hochsauerlandkreis. Das Gebiet wurde 1994 mit dem Landschaftsplan Meschede durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises als Landschaftsschutzgebiet (LSG) dem Namen Landschaftsschutzgebiet Talraum des Arpebaches ausgewiesen. Das LSG gehört zum Naturpark Sauerland-Rothaargebirge. Das LSG geht im Südwesten bis an die Stadtgrenze. Das LSG ist eines von 67 Landschaftsschutzgebieten in der Stadt Meschede. In der Stadt gibt es ein Landschaftsschutzgebiet vom Typ A, 34 Landschaftsschutzgebiete vom Typ B und 32 Landschaftsschutzgebiete vom Typ C. Dieses Landschaftsschutzgebiet wurde 2020 als LSG vom Typ C, Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland, ausgewiesen.[1]
Beschreibung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das LSG besteht aus zwei Teilflächen. Die nördlichste liegt nördlich der L 840 und ist vom Dorf Berge umgeben. Die Hauptfläche des LSG liegt direkt westlich der K 11, während sich die südliche Teilfläche liegt östlich der K 11. Im Südwesten geht das LSG bis zur Stadtgrenze.
Im LSG befinden sich der Bach Arpe und zwei namenlose linksseitige Siepen mit Grünland in der Aue. Die zwei namenlosen Siepen weisen in großen Teilen artenreiche Grünlandgesellschaften auf. Auch örtliche Ackerflächen wurden in das LSG einbezogen. Deren Umwandlung in Grünland ist als gewässerschützende und biotopverbundfördernde Entwicklungsmaßnahme im Landschaftsplan vorgesehen. In beiden Siepentälchen liegen mit der angrenzenden Grünlandnutzung auch ökologisch interessante, südexponierte Waldränder und Habitate für gefährdete Offenlandarten.
Teile der Bäche und der Subschlade-Nordhang im LSG fallen unter dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum Schutzzweck der LSG vom Typ C Wiesentäler und bedeutsames Extensivgrünland im Landschaftsplangebiet Meschede führt der Landschaftsplan auf: „Entwicklung, Erhaltung und Ergänzung eines Grünlandbiotop-Verbundsystems in den Talauen, das Tieren und Pflanzen Wanderungs- und Ausbreitungsmöglichkeiten schafft und damit der Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts dient; Sicherung der gliedernden und belebenden Wirkung offener Grünland-Lebensräume im Landschaftsbild des waldreichen Plangebietes (insbes. südlich der Ruhrachse); Erhaltung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter durch den Schutz fruchtbarer Talböden vor Erosion; Schutz von Feucht- und Magergrünlandstandorten, die zumindest eine potenzielle Bedeutung für den Biotop- und Artenschutz haben; Umsetzung der Entwicklungsziele 1.1, 1.4 und tlw. 1.5 zur Erhaltung und Verbesserung des landschaftsökologischen und -ästhetischen Wertes der einbezogenen Freiflächen; entsprechend dem Schutzzweck unter 2.3.1 auch Ergänzung von strenger geschützten Teilen dieses Naturraums durch den Schutz ihrer Umgebung vor Eingriffen, die den herausragenden Wert dieser Naturschutzgebiete und Schutzobjekte mindern könnten (Pufferzonenfunktion).“[1]
Laut Landschaftsplan handelt es sich bei den „Grünland-LSG“ um Gebiete, die neben den NSG zu den landschaftlich wertvollsten Teilen des Plangebietes gehören. Zum einen handelt es sich um Talauen und Unterhänge von Kerbtälern, die dem Biotopverbund der Fließgewässersysteme dienen und das Standortpotenzial für – meist feuchtigkeitsgeprägte – artenreiche Grünlandgesellschaften aufweisen. Zum anderen werden mit dieser Festsetzung einige magere Grünlandstandorte erfasst, die ebenfalls ein erhöhtes Arten- und Biotopschutzpotenzial aufweisen und als strukturreiche kleine Kulturlandschaftsausschnitte die umgebende, geringer strukturierte Landschaft bereichern. Insbesondere Fließgewässerabschnitte fallen häufig, wie bei diesem LSG, unter dem gesetzlichen Biotopschutz nach § 30 BNatSchG. Im LSG gilt ein Verbot einer dauerhaften Grünlandumwandlung in andere Nutzungsarten. Eine Erstaufforstung und eine Anlage von Weihnachtsbaumkulturen ist verboten.[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Westfälisches Amt für Landes- und Baupflege: Landschaftsplan Meschede. Meschede 1994, S. 97 ff.
- Hochsauerlandkreis: Landschaftsplan Meschede. Meschede 2020, S. 122 ff.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ a b c Landschaftsplan Meschede, S. 146 ff. (PDF) Abgerufen am 6. Mai 2021.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Koordinaten: 51° 19′ 46,6″ N, 8° 8′ 52,1″ O