Legalbewährung
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Legalbewährung ist ein kriminologischer Fachbegriff und bedeutet, dass ein verurteilter Straftäter nach Verbüßung einer Strafe keine neuen Straftaten mehr begeht, also nicht rückfällig wird.
Die Legalbewährung ist zu unterscheiden von der Einhaltung von Bewährungsauflagen während der Strafaussetzung zur Bewährung.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Susann Prätor, Stefan Suhling: Legalbewährung von Frauen – Befunde einer Untersuchung im niedersächsischen Frauenvollzug. Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform 2016, S. 215–236
- Carina Tetal: Die Wirkung strafrechtlicher Sanktionen auf die Legalbewährung, in: Maria Walsh, Benjamin Pniewski, Marcus Kober, Andreas Armborst: Evidenzorientierte Kriminalprävention in Deutschland. Ein Leitfaden für Politik und Praxis. Springer 2018, S. 533–556
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.): Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen - Eine bundesweite Rückfalluntersuchung 2010 bis 2013 und 2004 bis 2013 2016
- Hans-Jürgen Kerner, Katharina Stelzel, Anke Eikens, Marc Coester: Legalbewährung und Rückfälligkeit junger Gefangener nach der Entlassung. Eine empirische Studie am Beispiel des Jugendstrafvollzugs Hessen, Entlassungsjahrgänge 2003 und 2006. Tübinger Schriften und Materialien zur Kriminologie, Band 40, 2017