Lehrerrat
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Der Lehrerrat bildet in einigen Bundesländern in Deutschland ein drei- bis fünfköpfiges Gremium, das in einer Lehrerkonferenz geheim und unmittelbar gewählt wird.
Die rechtlichen Grundlagen sind in den Schulgesetzen der einzelnen Länder festgehalten.[1]
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Lehrerrat berät den Schulleiter in Angelegenheiten, die das Lehrerkollegium betreffen, und vermittelt zwischen Vorgesetzten und Lehrern. Der Schulleiter ist verpflichtet, dem Lehrerrat zu berichten und ihn anzuhören. Bei Einstellung eines Lehrers mit befristetem Arbeitsvertrag ist die Zustimmung des Lehrerrats erforderlich.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wiktionary: Lehrerrat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des LR am Beispiel NRW (PDF; 0,8 MB)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Auszug für das Land Nordrhein-Westfalen (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2019. Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF; 36 kB)