Leibwagen
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Leibwagen waren an den Höfen die Wagen für die Herrschaft.
Leibwagen unterlagen der Aufsicht durch den Leibwagenmeister mit Hilfe der ihm untergebenen Leibwagenhaltern. Sie unterscheiden sich von den Hof- und Kammerwagen.[1][2]
Gelegentlich werden die Begriffe vom Einrösser bis hin zum Sechsrösser für Leibwagen verwendet.[3]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Johann Christoph Adelung: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der hochdeutschen Mundart. Seiten 1997–2000.
- ↑ J. G. Krünitz: Oeconomische Encyclopädie (1773 - 1858).
- ↑ Rainer A. Müller: Der Fürstenhof in der frühen Neuzeit. Oldenbourg Verlag, 2004, ISBN 978-3-486-56766-3, S. 22 (google.de).