Leistungssportbeschluss
Der Leistungssportbeschluss („Grundlinie der Entwicklung des Leistungssports in der DDR bis 1980“) ist ein Beschluss des SED-Politbüros vom 8. April 1969, bestimmte olympische Sportarten stärker zu fördern. Ziel des Beschlusses war es, bei Olympischen Spielen, insbesondere bei den Olympischen Sommerspielen 1972 in München, erfolgreicher abzuschneiden als die BRD. Die Höhe des ökonomischen Aufwandes je Medaille wurde der Maßstab für die Bewertung der Sportarten.
Das angestrebte Ziel für 1972 wurde erreicht: im Medaillenspiegel von München belegte die DDR mit 20 Goldmedaillen den dritten, die BRD mit 13 den vierten Platz.
Als förderungswürdig eingestuft wurden
- die olympischen Sommersportarten:
Boxen, Fechten, Fußball, Gewichtheben, Hallenhandball (Männer), Judo, Kanurennsport, Leichtathletik, Pferdesport (Dressur und Military), Radsport, Ringen, Rudern, Schießen, Schwimmen, Wasserspringen, Segeln, Turnen und Volleyball. - die olympischen Wintersportarten:
Biathlon, Eiskunstlauf, Eisschnelllauf, Schlittensport und Nordischer Skisport.
Alle anderen Sportarten mussten eine Reduzierung oder gar eine Einstellung der Förderung hinnehmen, betroffen waren hiervon auch olympische Sportarten:
Die nichtolympischen Sportarten wurden generell aus der Förderung entfernt und hatten keine Basis mehr für adäquate Leistungssport-Ausübung. Dies betraf z. B.:
Diese Sportarten wurden aus den besonders geförderten Sportclubs und den Kinder- und Jugendsportschulen ausgegliedert, der internationale Sportverkehr eingeschränkt, die finanziellen Mittel und das Personal zu Gunsten der geförderten Sportarten umgelenkt.[1][2]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Der Einfluss des DTSB-Leistungssportbeschluss von 1996 auf das Sportartenspektrum im DDR-Fernsehen. (PDF; 545 kB) Archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 4. September 2004; abgerufen am 22. Dezember 2012. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. , S. 17 + 18
- ↑ Zitat: ... spielt sich vorwiegend innerhalb der DDR ab - Olympische Spiele, Welt- oder Europameisterschaften, Wettkämpfe im westlichen Ausland sind für Sport II-Athleten tabu. laut Friedrich-Karl Brauns in: Manfred Schäfer: Ein Spiel fürs Leben. 75 Jahre DTTB. (1925–2000). Herausgegeben vom Deutschen Tischtennis-Bund DTTB, Frankfurt am Main 2000, ISBN 3-00-005890-7, Seite 109
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Anja Grießer: Der Einfluß des DTSB-Leistungsbeschlusses von 1969 auf das Sportartenspektrum im DDR-Fernsehen, Magisterarbeit 2002 (PDF)
- Der Leistungssportbeschluss des DTSB vom 8. April 1969, Referat an der Universität Leipzig vom 18. November 2002 (MS Word; 34 kB)
- https://primo.zbsport.dshs-koeln.de/discovery/fulldisplay?docid=alma998493169206478&context=L&vid=49HBZ_ZBS:VU1&lang=de&search_scope=MyInst_and_CI&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=Everything&query=any,contains,haustein,%20frank&sortby=date_d&offset=0
- DTSB -Leistungssportbeschluss von 1969 – Hockey SG Rotation Prenzlauer Berg Berlin (rotationhockey.de)
- Leistungssport im Hockey der DDR – Hockey SG Rotation Prenzlauer Berg Berlin (rotationhockey.de)
- Sammelband "Hockey im Osten – in der SBZ und in der DDR (1945 bis 1990), S. 103ff und S. 108ff; https://primo.zbsport.dshs-koeln.de/discovery/fulldisplay?docid=alma998493169206478&context=L&vid=49HBZ_ZBS:VU1&lang=de&search_scope=MyInst_and_CI&adaptor=Local%20Search%20Engine&tab=Everything&query=any,contains,haustein,%20frank&sortby=date_d&offset=0