Lex Ogulnia
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Die Lex Ogulnia war ein römisches Gesetz, das im Jahr 300 v. Chr. festlegte, dass auch Plebejer fast alle Priesterämter bekleiden durften. Darüber hinaus wurde mit ihm die Zahl der Pontifices auf acht und die der Auguren auf neun angehoben. Fünf der Auguren mussten laut dieser Regelung Plebejer sein. Die lex Ogulnia, benannt nach dem Volkstribun Quintus Ogulnius Gallus, war eine wichtige Errungenschaft, die aus der Zeit der Ständekämpfe hervorging. Als das offizielle Ende der Ständekämpfe gilt die Lex Hortensia (287 v. Chr.), welche festlegte, dass die Beschlüsse der Plebejerversammlung (concilium plebis) den Gesetzen der Zenturiatskomitien (comitia centuriata) fortan ebenbürtig gegenüberstehen sollten.
Quelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Livius, Ab urbe condita 10, 6, 6.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Adolf Berger: Encyclopedic Dictionary of Roman Law. Band 43. American Philosophical Society, Philadelphia 1953, S. 557.
- Wolfgang Kunkel, Roland Wittmann: Staatsordnung und Staatspraxis der römischen Republik. Zweiter Abschnitt. Die Magistratur. München 1995, ISBN 3-406-33827-5, S. 281. 609 f.
- Egon Weiß: Lex Ogulnia. In: Paulys Realencyclopädie der classischen Altertumswissenschaft (RE). Band XII,2, Stuttgart 1925, Sp. 2399.