Liste der Bürgermeister von Korbach
Diese Liste nennt die Bürgermeister von Korbach.
Seit der Stadtgründung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mit der Verleihung des Soester Stadtrechtes an Korbach durch den Paderborner Bischof Bernhard von Ibbenbüren im Jahr 1188 begann eine Selbstverwaltung der Stadt. Die lokalen Adelsfamilien bildeten den Rat und stellten die Bürgermeister. Aus der Anfangszeit der Stadt sind die Namen der Bürgermeister nur unvollständig überliefert. Für die Altstadt waren dies:
- 1255–1265: Waltherus Comes (Graf)
- 1267: Gyso
- 1279–1281: Hermannus Bullo (Bullen, Bullenbir?)
- 1281–1283: Conradus de Rekerinchhusen
- 1289: Herbordus de Epehe (von Eppe)
- 1306: Hermannus Dreyssler
- 1312: Conradus de Svenenesbule (von Schweinsbühl)
- 1332: Johannes de Vlechtorp
- 1336: Henricus de Berndorp
- 1345 (Jan.): Johannes Colonus
- 1345 (Febr.): Johannes Prover
- 1370: Johannes Prover
- 1373: Heinrich Meiger
Im 13. Jahrhundert entstand die Neustadt von Korbach. Seit 1265 sind Namen von Ratsherren oder Bürgermeistern der Neustadt überliefert.
- 1265–1267: Henricius
- 1305: Bertholdus de Langele
- 1332: Thidericus de Ryen (von Rhene)
- 1345: Bertoldus de Langele
- 1370: Conradus de Othmarinchusen
- 1377: Ditmar Santberg
Seite der Vereinigung von Alt- und Neustadt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1377 wurden die Altstadt und die Neustadt miteinander vereinigt. Die Vereinbarung vom 6. Oktober 1377 enthielt die Regeln, wie Rat und Bürgermeister künftig bestimmt werden sollten. Jährlich am St.-Matthias-Tag (23. Februar) sollten ein zwölfköpfiger Rat und der Bürgermeister gewählt werden. Hierzu bestimmten die sechs Gilden je einen Wahlmann. Aus den Bauern der Alt- und der Neustadt wurde je ein Wahlmann bestimmt, der vom alten Rat gewählt wurde. Ebenfalls vom alten Rat gewählt wurden zwei weitere Wahlmänner. Diese zehn Wahlmänner bestimmten den neuen Rat und aus dessen Reihen den Bürgermeister und dessen Stellvertreter (sowie weitere Beamte, darunter den Pfennigmeister (Kämmerer)).
Die folgende Liste ist ab 1511 vollständig.
Ab der Reformation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Reformation in Korbach hatte keinen Einfluss auf die Wahl von Rat und Bürgermeister. In den folgenden Jahrzehnten wuchsen die Spannungen zwischen der Landesherrschaft der Waldecker Grafen und der Stadt. Die Statuten der Stadt Korbach von 1589, die ohne Mitwirkung der Landesherrschaft zustande gekommen waren, standen im Konflikt mit der waldeckischen Gerichtsordnung von 1855. Nach vielen Gerichtsverfahren zwischen Stadt und Graf kulminierte dieser Konflikt in einer militärischen Auseinandersetzung. Am Ende war die Stadt gezwungen, am 14. Februar 1824 einem Rezess zuzustimmen, der die Selbstverwaltung der Stadt erheblich einschränkte. Ein gräflicher Kommissar wurde künftig ernannt, der an allen Ratssitzungen teilnahm und weitgehende Rechte hatte.
Ab 1800 ging man dazu über, den Bürgermeister für mehrere Jahre zu wählen.
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 3. Februar 1811 erließ Fürst Friedrich zu Waldeck eine neue Stadtordnung. Danach sollte der Bürgermeister vom Fürsten auf Lebenszeit ernannt werden. Er musste Korbacher Bürger und Volljurist sein. Die Aufgaben des bisherigen Pfennigmeisters sollten von einem Ökonomie-Bürgermeister übernommen werden. Der letzte regierende Bürgermeister Friedrich Ludwig Buhl wurde zum Ökonomie-Bürgermeister Wilhelm Waldeck zum Bürgermeister ernannt. Diese Regelung traf auf heftigen Widerstand der Stadt und wurde 1823 durch eine jährliche Wahl des Bürgermeisters durch die Zünfte abgelöst.
Nach der Märzrevolution wurde am 27. April 1850 eine neue Gemeindeordnung für das Fürstentum Waldeck-Pyrmont beschlossen. Danach wurde ein Gemeinderat in freier gleicher Wahl gewählt, der den Bürgermeister und die Beigeordneten auf jeweils sechs Jahre wählte. Mit der Gemeindeordnung vom 1. August 1855 (Reg.-Bl. 239) wurde das Dreiklassenwahlrecht eingeführt; es blieb aber bei der Wahl des Bürgermeisters durch den Gemeinderat. Nach der Novemberrevolution wurde der Gemeinderat ab 1919 wieder in freier und gleicher Wahl bestimmt. Neu eingeführt wurde das Frauenwahlrecht.
Jahr | Bürgermeister |
---|---|
1800–1810 | Friedrich Ludwig Buhl |
1811–1813 | Wilhelm Waldeck |
1814–1815 | Georg Schönhard |
1816–1822 | Friedrich Ludwig Buhl |
1823–1825 | Karl Wigand |
1826–1827 | Friedrich Ludwig Buhl |
1828–1832 | Karl Wigand |
1832–1839 | Friedrich Schleicher |
1840–1842 | Georg Engelhard |
1842–1848 | Wilhelm Vesper |
1848–1849 | Julius Christoph Georg Engelhard |
1849–1851 | Wilhelm Vesper |
1851–1853 | Julius Christoph Georg Engelhard |
1854–1863 | Robert Schumacher |
1864–1884 | Ludwig von Hanxleden |
1885–1888 | Albert Brack |
1888–1892 | Edmund Meinecke |
1892–1897 | Albert Steinrück |
1898–1903 | Wilhelm von Hanxleden |
1904–1915 | Albert Steinrück |
1. April – 1. September 1916 | Hermann Pasie |
1917–1922 | Ernst Wolff |
1922–1927 | Edmund Meinecke |
1927–1945 | Paul Zimmermann |
1945–1946 | Wiegand Pitz |
1946–1948 | Erich Schnitzler |
1948–1967 | Paul Zimmermann (CDU) |
1967–1976 | Horst Bökemeier (SPD) |
1977–2001 | Wolfgang F. Bonhage (SPD) |
2001 bis heute | Klaus Friedrich (parteilos/CDU) |
Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die mit † gekennzeichneten Bürgermeister sind im Amt verstorben.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Wolfgang Medding: Korbach – Die Geschichte einer deutschen Stadt. 1955, S. 410–414.