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Liste der Baudenkmäler in Ernsgaden

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Ernsgaden zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Kirchenschiff von St. Laurentius in Ernsgaden
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Geisenfelder Straße 9
(Standort)
Gasthof Zum Jägerwirt zweigeschossiger, giebelständiger und verputzter Greddachbau mit Putzgliederung und Erker mit Sonnenuhr, 1. Hälfte 18. Jahrhundert D-1-86-116-2
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Gasthof Zum Jägerwirt
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Hauptstraße 7
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius verputzte, reich gegliederte Saalkirche mit eingezogenem, halbrund geschlossenem Chor und seitlichen Turm mit Spitzhelm, Langhaus mit Bretter-Balkendecke, Chor mit kreuzrippengewölbtem Vorchor und Apsis, neuromanisch, 1887–89; mit Ausstattung D-1-86-116-1
Wikidata
Katholische Pfarrkirche St. Laurentius
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Pfarrstraße 1
(Standort)
Pfarrhof mit Ökonomiegebäude zweigeschossiger, verputzter Steilsatteldachbau in Ecklage mit Putzgliederung, 1730;

Ökonomiegebäude, erdgeschossiger, verputzter Steilsatteldachbau, gleichzeitig

D-1-86-116-4
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Pfarrhof mit Ökonomiegebäude
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  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
  • Jolanda Drexler-Herold, Angelika Wegener-Hüssen: Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band I.19). Karl M. Lipp Verlag, München 1992, ISBN 3-87490-570-5, S. 6–7.
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