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Liste der Baudenkmäler in Hallbergmoos

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hallbergmoos zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Ludwigstraße 2
(Standort)
Gasthaus Zweigeschossiger Satteldachbau mit flacherem Schleppdach über nördlichem Anbau, klassizistisch, mit Inschrift von 1830. D-1-78-130-7
Wikidata
Gasthaus
Theresienstraße
(Standort)
Leichenhaus im Friedhof Klinkerverputzter Satteldachbau mit dreibogiger Vorhalle im Stil der Neurenaissance, Mitte 19. Jahrhundert. D-1-78-130-1
Wikidata
Leichenhaus im Friedhof
Theresienstraße 7
(Standort)
Kriegerdenkmal Zur Erinnerung an die Gefallenen des deutsch-französischen Krieges von 1870/1871 und der beiden Weltkriege, Granit-Stele mit Obelisk und zwei Bronzelöwen, flankiert von zwei Inschrift-Stelen. D-1-78-130-8
Wikidata
Kriegerdenkmal
Theresienstraße 10
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Theresia Klassizistischer Saalbau aus Backstein mit leicht eingezogener Apsis und angefügter zweigeschossiger Sakristei, unter Beteiligung von Daniel Ohlmüller 1832/1834 errichtet, erweitert 1876 und 1903. D-1-78-130-2 Katholische Pfarrkirche St. Theresia
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Birkeneck 1
(Standort)
Schloss Birkeneck Erbaut als Jagdschloss von Fürstbischof Johann Franz Ecker zu Karpfing als zweigeschossiger Satteldachbau mit Schweifgiebeln und Putzgliederungen, 1706, nördlicher Anbau in gleicher Art, 1925/26, ehemalige Schlosskapelle zum Festsaal ausgebaut, Deckenstuck bezeichnet mit dem Jahr 1927; mit Ausstattung. D-1-78-130-4
Wikidata
Schloss Birkeneck
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Birkeneck 1
(Standort)
Grenzmarkstein des Hochstifts Freising Bezeichnet mit dem Jahr 1718. D-1-78-130-5
Wikidata
Grenzmarkstein des Hochstifts Freising
Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Erching 1
(Standort)
Schloss Erching Ehemaliges Jagd- und Lustschloss der Freisinger Fürstbischöfe, Neubau auf Grundlage einer mittelalterlichen Burganlage, dreigeschossiges barockes Wasserschloss mit Satteldach, Eckquaderungen und kräftigen Fensterverdachungen, durch Albrecht Sigismund von Bayern, Bischof von Freising, von Hans Moosbrugger 1653 erbaut, von ringförmigem Schloßweiher umgeben. D-1-78-130-6
Wikidata
Schloss Erching
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Erching 1
(Standort)
Schlosskapelle St. Walburga Freistehend mit polygonalem Chorturm, 1658 erneuert; mit Ausstattung. D-1-78-130-6 zugehörig
Wikidata
Schlosskapelle St. Walburga
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Ehemalige Baudenkmäler

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In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren, jetzt aber nicht mehr. Objekte, die in anderem Zusammenhang also z. B. als Teil eines Baudenkmals weiter eingetragen sind, sollen hier nicht aufgeführt werden. Aktennummern in diesem Abschnitt sind ehemalige, jetzt nicht mehr gültige Aktennummern.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Goldach
Bei Goldach, Grünecker Straße, an der früheren Kreisgrenze Freising/Erding
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.)
Bezirksgrenzschild Um 1870/1880
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Hallbergmoos – Sammlung von Bildern