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Liste der Baudenkmäler in Holzheim (bei Neu-Ulm)

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Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der schwäbischen Gemeinde Holzheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Diese Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 13. Oktober 2013 wieder und enthält 5 Baudenkmäler.

Baudenkmäler nach Ortsteilen

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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Bei Raiffeisenstraße 40
(Standort)
Bildstock mit vier segmentbogigen Nischen, 18. Jahrhundert. D-7-75-126-5
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Bildstock
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Bei Kadeltshofer Straße 22
(Standort)
Feldkapelle schlichter Satteldachbau, 1. Hälfte 19. Jahrhundert; mit Ausstattung D-7-75-126-4
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Feldkapelle
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Kirchstraße 10
(Standort)
Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul Saalbau mit eingezogenem Polygonalchor und Turm im nördlichen Winkel, von Hans Hägelin, frühes 16. Jahrhundert, im Chor bezeichnet 1519, südliches Seitenschiff und Erweiterung nach Westen 1980 ff.; mit Ausstattung D-7-75-126-1
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Katholische Pfarrkirche St. Peter und Paul
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Kirchstraße 10
(Standort)
Friedhof zugehörig, Ummauerung mit drei klassizistischen Portalen, um 1792 D-7-75-126-1
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Friedhof
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Neuhauser Straße 4
(Standort)
Gasthaus zweigeschossiger Satteldachbau, 18. Jahrhundert. D-7-75-126-3
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Gasthaus
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Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Tannenwald
(Standort)
Burgruine Neuhausen Auf dem Burghügel zylindrischer Turm, wohl spätes 15. Jahrhundert. D-7-75-126-6
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Burgruine Neuhausen
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Commons: Baudenkmäler in Holzheim (bei Neu-Ulm) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.