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Liste der Bodendenkmäler in Greußenheim

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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der unterfränkischen Gemeinde Greußenheim zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Bodendenkmäler in Greußenheim

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Lage Objekt Akten-Nr. Bild
(Standort) Siedlung der jüngeren Latènezeit. D-6-6124-0043 BW
(Standort) Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0044 BW
(Standort) Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0067 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0099 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0100 BW
(Standort) Archäologische Befunde im Bereich der im Kern mittelalterlichen, frühneuzeitlichen Kath. Kirche D-6-6124-0123 BW
(Koordinaten fehlen! Hilf mit.) Archäologische Befunde im Bereich der frühneuzeitlichen Feldkapelle bei Greußenheim. D-6-6124-0124
(Standort) Siedlung vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0129 BW
(Standort) Bestattungsplatz mit Grabhügeln vorgeschichtlicher Zeitstellung. D-6-6124-0149 BW
(Standort) Siedlung der Metallzeiten. D-6-6124-0155 BW
  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Commons: Baudenkmäler in Greußenheim – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien