Liste der Bodendenkmäler in Hebertshausen
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Auf dieser Seite sind die Bodendenkmäler in der oberbayerischen Gemeinde Hebertshausen zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Bodendenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Bodendenkmäler in Hebertshausen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Lage | Objekt | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|
(Standort) | Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7634-0001 | |
(Standort) | Verebneter Grabhügel vorgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7634-0049 | |
(Standort) | Villa rustica der römischen Kaiserzeit. | D-1-7634-0051 | |
(Standort) | Bestattungsplatz mit Kreisgräben und Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung. | D-1-7634-0062 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche Mariä Geburt in Unterweilbach und ihrer Vorgängerbauten. | D-1-7634-0075 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich von Schloss Unterweilbach mit der katholischen Schlosskapelle St. Martin, dem zugehörigen Wirtschaftshof und ehemaligen barocken Gartenanlagen. | D-1-7634-0076 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischer Pfarrkirche St. Peter in Ampermoching und ihrer Vorgängerbauten mit abgegangener Kapelle St. Hippolyt. | D-1-7634-0078 | |
(Standort) | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Johannes Baptist in Oberweilbach und ihres Vorgängerbaus. | D-1-7634-0081 | |
(Standort) | Siedlung der Latènezeit und des frühen Mittelalters. | D-1-7634-0184 | |
(Standort) | Siedlung vor- und frühgeschichtlicher Zeitstellung, u. a. der Bronzezeit und der römischen Kaiserzeit. | D-1-7635-0257 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Nikolaus in Sulzrain und ihrer Vorgängerbauten mit aufgelassenem Friedhof. | D-1-7635-0325 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde und Funde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Georg in Hebertshausen und ihrer Vorgängerbauten. | D-1-7734-0183 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Kastulus in Prittlbach und ihrer Vorgängerbauten. | D-1-7734-0185 | |
(Standort) | Untertägige spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich von Schloss Deutenhofen und seiner Vorgängerbauten mit zugehörigem Wirtschaftshof. | D-1-7734-0187 | |
(Standort) | Untertägige mittelalterliche und frühneuzeitliche Befunde im Bereich der katholischen Filialkirche St. Nikolaus in Goppertshofen und ihrer Vorgängerbauten. | D-1-7734-0189 |
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Anmerkungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmalschutz genießen, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Commons: Baudenkmäler in Hebertshausen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Denkmalliste für Hebertshausen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege